Büroplanung · IT-Asset-Management

Hardware ausgeben und zurücknehmen

Warum die Ausgabe ein Vorgang mit Datum ist, was in das Protokoll gehört und welche vier Angaben eine Rücknahme abschließen.

Sieben Stationen in einer Reihe: Beschaffung, Inventarisierung, Ausgabe, Nutzung, Rückgabe, Wiederverwendung und Entsorgung. Von der Wiederverwendung führt ein gestrichelter Pfeil zurück zur Ausgabe.
Abbildung 1: Ausgabe und Rückgabe sind die beiden Stationen, an denen ein Beleg mit Unterschrift entsteht. Sie entscheiden den Streitfall.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Geräteausgabe ist ein Vorgang mit Datum. Ein Zuordnungsfeld allein genügt dafür nicht, und der Unterschied zeigt sich beim Austritt.
  • Sechs Angaben gehören in jedes Protokoll: Person, Gerät mit Seriennummer, Datum, Ort, Zustand und Zubehör.
  • Das Zubehör ist der häufigste Streitpunkt bei der Rückgabe. Netzteil, Tasche und Dockingstation gehören einzeln aufgeführt.
  • Der Ort der Ausgabe bleibt im Protokoll stehen, auch wenn das Gerät später woanders gefunden wird. Ein Protokoll ist ein Dokument über die Vergangenheit.
  • Die Unterschrift ist der Punkt, an dem der Nachweis entsteht. Ein gedrucktes, nie unterschriebenes Protokoll beweist nichts.
  • Bei der Rücknahme werden vier Dinge festgehalten: Zustand, Zubehör, Zielstatus und Lagerort.
  • Ein vereinbarter Rückgabetermin gehört als Frist erfasst. Leihgeräte ohne Termin kommen erfahrungsgemäß nicht zurück.
  • Beim Austritt lautet die Frage „was ist noch offen“. Sie geht über „was hat die Person“ hinaus, und beantworten lässt sie sich nur mit einer Historie.
Grundsatz

Warum die Ausgabe ein Vorgang ist

In vielen Beständen steht am Gerät ein Feld „zugeordnet an“. Es wird beim nächsten Wechsel überschrieben. Damit ist die Frage „wer hatte das Gerät vorher“ unbeantwortbar, und genau diese Frage stellt sich im Schadensfall. Die Ausgabe ist eine der fünf Stationen, die das IT-Asset-Management unterscheidet.

Ein Vorgang hält stattdessen fest, dass am 15. Januar ein bestimmtes Gerät an eine bestimmte Person an einem bestimmten Ort übergeben wurde. Der nächste Vorgang schließt den vorherigen ab und beginnt einen neuen. Beide bleiben lesbar.

Vier von fünf Fragen entstehen erst, wenn etwas schiefgeht. Dann ist es zu spät, das Feld nachzurüsten.
FrageMit ZuordnungsfeldMit Vorgang
Wer hat das Gerät?beantwortetbeantwortet
Seit wann?unbeantwortbarbeantwortet
Wer hatte es davor?unbeantwortbarbeantwortet
In welchem Zustand wurde übergeben?unbeantwortbarbeantwortet
Wurde das Protokoll unterschrieben?unbeantwortbarbeantwortet
Ausgabe

Was in ein Übergabeprotokoll gehört

Ein Übergabeprotokoll ist kurz. Es passt auf eine Seite und enthält sechs Angaben, dazu zwei Unterschriftenfelder.

  1. Person und Abteilung. Das Protokoll nennt, wer übernimmt und für welchen Bereich.
  2. Gerät mit Seriennummer und Inventarnummer. Beide stehen darin, weil die eine dem Hersteller gehört und die andere dem Haus.
  3. Datum der Übergabe. Es ist der Beginn der Verantwortung.
  4. Ort. Raum und Arbeitsplatz der Übergabe stehen darin, benannt nach dem Nummernschema des Hauses.
  5. Zustand. Das Protokoll hält fest, ob das Gerät neu, gebraucht und einwandfrei oder mit einem benannten Mangel übergeben wird. Wie ein neues Gerät vorher geprüft und erfasst wird, beschreibt der Leitfaden Vom Wareneingang bis zum Rollout.
  6. Zubehör. Jedes Teil steht einzeln und mit Anzahl darin.
Der Text über der Unterschrift

Ein Satz genügt, und er sollte im Haus abgestimmt sein: Das Gerät bleibt Eigentum des Unternehmens, die private Nutzung richtet sich nach der betrieblichen Regelung, und Verlust oder Schaden werden unverzüglich gemeldet.

Für die Ausgabe an eine ganze Gruppe genügt ein Protokoll je Person. Sechs Geräte an einem Tag an dieselbe Person gehören auf ein Blatt, sechs Geräte an sechs Personen auf sechs.

Rücknahme

Vier Angaben, die den Vorgang abschließen

Die Rücknahme ist der Vorgang, der am häufigsten unvollständig erfasst wird. Bei geleasten Geräten kommt die Rückgabe an den Leasinggeber dazu. Was sie verlangt, steht unter Leasing oder Kauf bei IT-Geräten. Das Gerät ist zurück, die Zuordnung wird gelöscht, und danach weiß niemand, wo es liegt.

  • Zustand bei Rücknahme. Mit Mangel oder ohne. Diese Angabe entscheidet, ob ein Reparaturvorgang folgt.
  • Zubehör. Was ist zurückgekommen und was fehlt.
  • Zielstatus. Lager, defekt, zur Aussonderung vorgesehen.
  • Lagerort. Der Raum, in dem das Gerät ab jetzt liegt.

Die vierte Angabe wird am häufigsten vergessen und am schnellsten vermisst. Ein Gerät im Zustand „Lager“ ohne Lagerort ist bei der nächsten Ausgabe genauso verschwunden wie ein Gerät ohne Erfassung. Für Geräte, die außer Haus genutzt werden, gelten zusätzliche Regeln. Sie stehen im Leitfaden Hardware im mobilen Arbeiten.

Beim Austritt kommt eine fünfte Frage hinzu, und sie richtet sich an die Historie: Welche Vorgänge dieser Person sind noch offen? Diese Liste ist die Grundlage des Offboarding-Gesprächs. Der umgekehrte Fall steht unter Onboarding: Arbeitsplatz vorbereiten.

Fristen

Termine, die den Rücklauf sichern

Drei Termine entscheiden darüber, ob Geräte zurückkommen. Alle drei lassen sich als Frist führen und automatisch erinnern.

Alle drei Termine hängen an einem Vorgang. Ohne Vorgang gibt es die Frist nicht.
TerminWoraus er entstehtWas ohne ihn passiert
Vereinbarte RückgabeLeihgerät mit TerminDas Gerät bleibt, bis jemand zufällig fragt.
Rücklauf des ProtokollsAusgabe ohne UnterschriftDer Nachweis fehlt genau dann, wenn er gebraucht wird.
Rückkehr aus der ReparaturVorgang mit erwartetem RückgabedatumEin Gerät bleibt beim Dienstleister und niemand merkt es.

Wer diese Termine nicht von Hand nachhalten will, braucht ein Werkzeug, das Ausgabe, Frist und Ort am selben Datensatz führt. Genau diese Kette bildet die Geräteakte mit Ausgabe und Frist ab, vom Ausgabeprotokoll bis zur Erinnerung vor dem Rückgabetermin.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ein Übergabeprotokoll unterschrieben werden?

Rechtlich gibt es keine Formvorschrift für die Übergabe von Arbeitsmitteln. Praktisch ist die Unterschrift der einzige Beleg, der im Streitfall Bestand hat. Eine digitale Bestätigung genügt, wenn sie der Person eindeutig zuzuordnen ist.

Wie lange muss ich Übergabeprotokolle aufbewahren?

Solange das Gerät im Bestand ist und darüber hinaus, bis mögliche Ansprüche verjährt sind. In der Praxis hat sich die Aufbewahrung bis drei Jahre nach der Aussonderung eingebürgert. Sie kostet nichts, wenn das Protokoll als Anhang am Gerät hängt.

Was tun, wenn Zubehör bei der Rückgabe fehlt?

Fehlendes Zubehör wird im Rücknahmeprotokoll vermerkt, mit Anzahl. Ob daraus eine Forderung wird, entscheidet die betriebliche Regelung. Ohne den Vermerk gibt es später keine Grundlage für ein Gespräch.

Wie gehe ich mit Leihgeräten während einer Reparatur um?

Das Leihgerät wird regulär ausgegeben, mit vereinbartem Rückgabetermin. Der Reparaturvorgang am eigenen Gerät läuft parallel. Beide Vorgänge zusammen beantworten die Frage, warum an diesem Platz gerade ein fremdes Gerät steht. Wie der Reparaturvorgang selbst dokumentiert wird, beschreibt der Leitfaden Reparatur und Wartung dokumentieren.

Gilt die Ausgabe auch als Ortsangabe?

Ja, und das ist der praktische Nebennutzen. Der Ort der Übergabe ist der letzte Ort, an dem das Gerät nachweislich stand. Er wird als Geräteort übernommen und bleibt gültig, bis eine Sichtung bei der Inventur oder ein Ortswechsel ihn ersetzt.

Quellen und Regelwerke