Büroplanung · IT-Nachweise

Lizenzaudit vorbereiten: Ablauf und Nachweise

Ein Herstelleraudit prüft, ob der Einsatz von Software durch Lizenzen gedeckt ist. Dieser Leitfaden zeigt Ablauf, Auditklausel, nötige Belege und die Rechnung der eigenen Lizenzposition.

Zeitleiste mit den fünf Phasen eines Herstelleraudits: Ankündigung, Selbstauskunft, Datenerhebung, Lizenzposition und Abschluss. Unter jeder Phase steht, was der Prüfer verlangt und was das Unternehmen vorher bereitliegen haben sollte. Ein Balken darunter nennt die beiden Fristen von 30 Tagen aus dem Microsoft-Kundenvertrag.
Abbildung 1: Ein Herstelleraudit hat fünf Phasen, und jede verlangt einen anderen Nachweis. Was in der unteren Zeile fehlt, lässt sich nach der Ankündigung nur unter Zeitdruck nachholen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Lizenzaudit prüft, ob der Einsatz von Software durch nachgewiesene Lizenzen gedeckt ist. Das Recht dazu steht in der Auditklausel des Lizenzvertrags.
  • Ein Herstelleraudit hat fünf Phasen: Ankündigung, Selbstauskunft, Datenerhebung per Skript, Ermittlung der Lizenzposition und Abschlussgespräch.
  • Die Lizenzposition stellt je Produkt und Metrik die belegten Berechtigungen dem Einsatz gegenüber. Eine gekaufte Lizenz zählt nur, wenn sich der Kauf belegen lässt.
  • Unterlizenzierung heißt mehr Einsatz als Berechtigung. Nach dem Microsoft-Kundenvertrag folgen der Nachkauf binnen 30 Tagen und ab 5 Prozent nicht lizenzierter Nutzung Prüfkosten und 125 Prozent des Preises.
  • Daneben können Ansprüche nach § 97 UrhG in Betracht kommen, weil jede Vervielfältigung eines Programms nach § 69c UrhG zustimmungsbedürftig ist.
  • Überlizenzierung hat keine rechtlichen Folgen und kostet trotzdem jedes Jahr Geld.
  • Vor dem Audit müssen Kaufbelege, Verträge, Zuweisungen und Installationsdaten bereitliegen. Das Inventar der Geräte verbindet sie.
  • Im Rechenbeispiel sinkt eine Nachforderung von 16.800 Euro auf null, weil vier Belege auftauchen und drei Lagergeräte bereinigt werden.
Ablauf

Wie ein Herstelleraudit abläuft

Hersteller prüfen selbst oder über beauftragte Prüfer. Die Dauer hängt vom Umfang der geprüften Produkte ab.

  1. Die Ankündigung nennt Vertrag, Produkte, geprüfte Gesellschaften und Zeitplan. Im Microsoft-Kundenvertrag gilt eine Ankündigungsfrist von 30 Tagen.
  2. In der Selbstauskunft oder im Fragebogen meldet das Unternehmen seinen Einsatz je Produkt und Lizenzmetrik. Diese erste Festlegung gehört vor dem Versand geprüft.
  3. Zur Datenerhebung laufen Skripte oder Messprogramme des Herstellers auf den eigenen Systemen, oder das Unternehmen liefert Exporte aus Inventarisierung und Softwareverteilung. SAP beschreibt dafür eine Vermessung je System, deren Ergebnisse gebündelt an SAP gehen.
  4. Der Prüfer ermittelt die Lizenzposition, also Berechtigung gegen Einsatz je Produkt. Ein Entwurf ist die Gelegenheit, Fehler in der Zählung zu korrigieren.
  5. Im Abschlussgespräch geht es um Ergebnis, Nachkauf und Kosten. Die Einigung sollte festhalten, dass mit dem Nachkauf alle Ansprüche für den geprüften Zeitraum erledigt sind.

Nicht jede Anfrage zur Lizenzlage ist eine Prüfung nach der Auditklausel. Die Pflicht zur Mitwirkung reicht so weit, wie der Vertrag sie beschreibt.

Vertrag

Die Auditklausel als Grundlage

Ein allgemeines Recht, beim Kunden nachzusehen, gibt das Gesetz dem Hersteller nicht. Der Anspruch auf Vorlage und Besichtigung nach § 101a UrhG setzt eine hinreichend wahrscheinliche Rechtsverletzung voraus und muss im Streitfall gerichtlich durchgesetzt werden. Die Auditklausel ersetzt das durch eine vertragliche Pflicht zur Mitwirkung.

Die mittlere Spalte gibt die deutsche Fassung des Microsoft-Kundenvertrags wieder. Maßgeblich ist die unterschriebene Fassung des eigenen Vertrags.
RegelungspunktMicrosoft-KundenvertragWorauf zu achten ist
AufzeichnungenDer Kunde führt Aufzeichnungen über die genutzten Produkte.gilt auch ohne Audit
Ankündigung30 TageZugang notieren
Prüferunabhängig und zur Geheimhaltung verpflichtetVertraulichkeit vorher klären
MitwirkungInformationen und Unterlagen und Einsicht in die Systeme mit den ProduktenUmfang auf die Produkte begrenzen
KostenMicrosoft prüft auf eigene Kosten.Kostenübergang ab der Schwelle
NachkaufLizenzen für den Zeitraum der nicht lizenzierten Nutzung binnen 30 TagenZeitraum zählt mit
Schwelleab 5 Prozent der gesamten Nutzung aller Produkte Prüfkosten und 125 Prozent des Kundenpreisesbezogen auf alle Produkte zusammen

Die Pflicht aus der ersten Zeile gilt unabhängig davon, ob je geprüft wird. Ein gepflegtes Lizenzinventar ist die naheliegende Form dieser Aufzeichnungen.

Folgen

Unter- und Überlizenzierung und ihre Folgen

Unterlizenzierung liegt vor, wenn der Einsatz die belegten Berechtigungen übersteigt, und Überlizenzierung ist der umgekehrte Fall. Was als Einsatz zählt, bestimmt die Lizenzmetrik, etwa installierte Geräte, benannte Personen, gleichzeitige Nutzer oder Prozessorkerne.

Nachlizenzierung aus dem Vertrag

Die regelmäßige Folge ist der Nachkauf der fehlenden Lizenzen zum Preis, den der Vertrag vorsieht. Enthält er eine Aufschlagsklausel wie der Microsoft-Kundenvertrag, wird der Nachkauf ab der Schwelle teurer, und die Prüfkosten kommen hinzu.

Urheberrechtliche Ansprüche

Nach § 69c Nummer 1 UrhG bedarf jede dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung eines Computerprogramms der Zustimmung des Rechtsinhabers. Das gilt auch für Laden, Ablaufen und Speichern, soweit dafür eine Vervielfältigung nötig ist. Wer über die eingeräumten Rechte hinaus installiert, handelt außerhalb dieser Zustimmung.

Nach § 97 UrhG besteht dann ein Anspruch auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kommt Schadensersatz hinzu, der sich nach der Vergütung berechnen lässt, die für eine Erlaubnis angemessen gewesen wäre. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass die Verletzung einer Klausel in einem Softwarelizenzvertrag, die die Rechte des Urhebers betrifft, als Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Sinne der Durchsetzungsrichtlinie gilt (Rechtssache C-666/18).

Ob solche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von Vertrag, Verschulden und Umfang ab. Die Einigung im Abschlussgespräch sollte deshalb regeln, ob mit dem Nachkauf auch urheberrechtliche Ansprüche für den geprüften Zeitraum erledigt sind.

Überlizenzierung

Überzählige Lizenzen sind rechtlich unproblematisch und kosten trotzdem Geld. Sie decken auch keine Lücke bei einem anderen Produkt. Wo Plätze ohne Messung zurückkommen, beschreibt der Leitfaden Softwarelizenzen verwalten.

Vorsichtig bewerten

Die urheberrechtliche Einordnung einer Unterlizenzierung hängt vom Einzelfall ab. Vor einer Einigung über Nachforderungen, vor allem über Beträge oberhalb des Listenpreises, gehört eine rechtliche Prüfung dazu.

Nachweise

Was vor dem Audit bereitliegen muss

Jede Zeile der Lizenzposition braucht einen Beleg für die Berechtigung und einen für den Einsatz. Das Inventar verbindet beide, weil es sagt, welche Geräte es gibt und in welchem Status sie sind.

Die ersten beiden Zeilen belegen die Berechtigung. Die übrigen belegen den Einsatz oder bei Gebrauchtlizenzen die Herkunft der Berechtigung.
NachweisBelegtQuelleMögliche Lücke
Kaufbelege und LizenzzertifikateBerechtigungEinkauf und HerstellerportalRechnung ohne Produkt und Menge
Verträge mit NachträgenMetrik und NutzungsrechteVertragsablagefehlender Nachtrag
ZuweisungenPlatz je Person oder GerätLizenzverwaltungPlätze ausgeschiedener Personen
InstallationsdatenOrt der SoftwareSoftwareverteilung und GeräteverwaltungGeräte außerhalb der Verteilung
Gerätebestandwelche Geräte zählenInventarLagergeräte mit Installation
Nachweis der ErschöpfungRechte aus einem GebrauchtkaufHändler und Vorbesitzerfehlende Kette der Übertragungen

Rechnungen sind Buchungsbelege und dürfen nach § 257 HGB nach acht Jahren vernichtet werden. Eine Dauerlizenz kann länger laufen, und ihr Kaufnachweis gehört deshalb so lange in die Lizenzakte, wie die Software im Einsatz ist.

Bei gebraucht gekauften Dauerlizenzen kommt der Nachweis der Erschöpfung hinzu. Nach § 69c Nummer 3 UrhG erschöpft sich das Verbreitungsrecht an einem Vervielfältigungsstück, das mit Zustimmung des Rechtsinhabers in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft wurde. Der Europäische Gerichtshof hat das in der Rechtssache C-128/11 auf heruntergeladene Software mit unbefristetem Nutzungsrecht erstreckt und verlangt, dass der Vorbesitzer seine Kopie beim Weiterverkauf unbrauchbar macht.

Die Installationsdaten liefert die Softwareverteilung je Gerät. Im Audit taugen sie erst nach dem Abgleich mit dem Inventar, das Lagergeräte, ausgesonderte Geräte und Doppelerfassungen kennt. Wie der Abgleich über die Seriennummer läuft, beschreibt der Leitfaden Geräte aus Intune, Jamf oder einem Netzwerkscan übernehmen, und die Rollen der Systeme klären die Schnittstellen im IT-Asset-Management.

Eine Lizenzverwaltung ohne angebundene Geräteverwaltung liefert Berechtigung und Zuweisung, und die Installationen muss ein anderes System beisteuern. Ein Beispiel für eine offen benannte Grenze ist eine Lizenzverwaltung, die gekaufte Plätze und Zuweisungen führt und Installationen als „keine Quelle“ ausweist.

Vorbereitung

Sechs Schritte vor dem Audit

  1. Die Verträge werden gesammelt, und zu jeder Auditklausel werden Frist, Umfang, Prüfer, Kosten und Vertraulichkeit notiert.
  2. Die Berechtigungen werden je Produkt und Metrik mit Beleg zusammengestellt. Fehlende Rechnungen lassen sich beim Händler oder im Herstellerportal suchen.
  3. Die Zuweisungen werden mit dem Personalbestand abgeglichen. Plätze ausgeschiedener Personen kommen zurück, und das geschieht am besten im selben Vorgang wie das Offboarding von Hardware und Zugängen.
  4. Die Installationsdaten werden über die Seriennummer mit dem Inventar abgeglichen. Dabei fallen Installationen auf Lagergeräten und auf ausgesonderten Geräten auf.
  5. Die eigene Lizenzposition wird gerechnet, bevor der Prüfer rechnet, und jede Differenz bekommt eine Erklärung oder eine Maßnahme.
  6. Eine Person spricht mit dem Prüfer. Daten gehen erst nach eigener Prüfung hinaus und nur im Umfang der Klausel.
Pflege vor der Ankündigung

Wer vor einer Ankündigung aufräumt, pflegt seinen Bestand. Nach der Ankündigung ändert eine Deinstallation nur noch den Messwert. Der Einsatz in der Vergangenheit bleibt, wie er war, und jede Änderung in dieser Phase gehört offen dokumentiert.

Rechenbeispiel

Eine Lizenzposition durchgerechnet

Mengen und Preise im Beispiel sind angenommen und keine Herstellerpreise. Ein Unternehmen mit 60 Arbeitsplätzen nutzt ein Zeichenprogramm mit Dauerlizenz je Gerät zu 2.400 Euro je Lizenz und ein Büropaket im Abonnement je Person zu 12 Euro je Monat.

Maßgeblich ist der Abstand zwischen belegten Lizenzen und Einsatz. Beim Zeichenprogramm liegen 3 Installationen auf Lagergeräten und 2 auf Schulungsrechnern ohne Zuweisung. Beim Büropaket gehören 6 der 64 Konten ausgeschiedenen Personen.
Produkt und MetrikGekauft laut EinkaufDavon belegtZugewiesenEingesetztPosition
Zeichenprogramm je Gerät40363843 Installationen7 fehlen
Büropaket je Person707064 Konten58 aktive Personen12 überzählig
Nachforderung beim Zeichenprogramm
fehlende Lizenzen × angenommener Listenpreis

Enthält der Vertrag eine Aufschlagsklausel wie der Microsoft-Kundenvertrag und ist deren Schwelle überschritten, werden daraus 7 × 2.400 € × 1,25 = 21.000 €. Die Kosten der Prüfung kämen hinzu. Ob die Schwelle erreicht ist, hängt an der gesamten Nutzung aller Produkte.

7 × 2.400 € = 16.800 €

Überlizenzierung beim Büropaket
überzählige Plätze × Preis je Monat × 12

Sechs Konten ausgeschiedener Personen und sechs freie Plätze kosten Geld, ohne dass jemand sie nutzt. Ob sich die Zahl der Plätze sofort oder erst zum Verlängerungstermin senken lässt, regelt der Abonnementvertrag.

12 × 12 € × 12 = 1.728 € je Jahr

Nach der Vorbereitung

Beim Zeichenprogramm sind danach 40 Lizenzen belegt, 40 zugewiesen und 40 installiert. Die Nachforderung sinkt von 16.800 Euro auf null.
Maßnahme vor der AnkündigungWirkung auf die Position
Vier fehlende Rechnungen im Händlerportal gefundenbelegt 40 statt 36
Drei Installationen auf Lagergeräten entfernteingesetzt 40 statt 43
Zwei Schulungsrechner mit Zuweisung versehenzugewiesen 40 statt 38
Sechs Konten ausgeschiedener Personen gelöscht und 12 Plätze zum Verlängerungstermin gekündigt1.728 € je Jahr weniger
Balkendiagramm in zwei Teilen für das Zeichenprogramm. Vor der Vorbereitung sind 40 Lizenzen gekauft, 36 belegt, 38 zugewiesen und 43 installiert, und zwischen belegten und installierten Lizenzen fehlen sieben. Nach der Vorbereitung sind 40 belegt und 40 installiert, und der Abstand ist null.
Abbildung 2: Die sieben fehlenden Lizenzen stammen aus vier verlorenen Belegen und drei vergessenen Lagergeräten. Beides lässt sich vor der Ankündigung beheben.

Keine der vier Maßnahmen kostet eine Lizenz. Die größte Wirkung haben der gefundene Beleg und ein Inventar, das die Lagergeräte kennt.

Praxis

Was in der Praxis schiefgeht

  • Rohdaten aus der Inventarisierung gehen ungeprüft an den Prüfer. Testinstallationen, Doppelerfassungen und ausgesonderte Rechner kann er dann als Einsatz werten.
  • Die Lizenzen hat eine andere Gesellschaft im Konzern gekauft. Ob sie für die geprüfte Gesellschaft gelten, entscheidet der Vertrag, und das gehört vor der Selbstauskunft geklärt.
  • Geräte im Lager und in Reparatur stehen in keiner Nutzerliste. Ihre Installationen fallen erst auf, wenn der Prüfer sie findet.
  • Gerätegebundene Lizenzen hängen nach der Aussonderung an Geräten, die es nicht mehr gibt. Ob der Platz auf ein Ersatzgerät übergehen darf, regelt die Lizenz.
  • Bei Serversoftware kann die Zählweise an Prozessoren oder Kernen des Hosts hängen. Dann ändert jede Verschiebung einer virtuellen Maschine die Lizenzposition.
  • Nach der Ankündigung wird hastig deinstalliert, ohne es festzuhalten. Passen Messwerte und Selbstauskunft danach nicht zusammen, fehlt die Erklärung.
  • Eine Cyberversicherung hilft bei Nachforderungen nicht weiter, weil das GDV-Muster Schäden im Zusammenhang mit Lizenzen ausschließt. Einzelheiten stehen unter Cyberversicherung: welche Nachweise der Versicherer verlangt.
FAQ

Häufige Fragen

Muss ein Unternehmen einem Lizenzaudit zustimmen?

Die Pflicht zur Mitwirkung folgt aus der Auditklausel und reicht so weit wie ihr Wortlaut. Ohne Klausel bleibt dem Hersteller der Anspruch nach § 101a UrhG, der eine hinreichend wahrscheinliche Rechtsverletzung voraussetzt.

Wer bezahlt die Kosten eines Audits?

Das regelt die Klausel. Im Microsoft-Kundenvertrag prüft Microsoft auf eigene Kosten, und ab 5 Prozent nicht lizenzierter Nutzung erstattet der Kunde sie. Die eigenen Aufwände für Vorbereitung und Mitwirkung bleiben beim Unternehmen.

Zählt eine Lizenz, deren Rechnung fehlt?

Im Audit zählt, was sich belegen lässt. Ersatzweise helfen Lizenzzertifikate, Einträge im Herstellerportal, Bestellbestätigungen oder eine Bestätigung des Händlers. Wo nichts davon vorliegt, droht der Nachkauf einer bereits bezahlten Lizenz.

Wie unterscheidet sich ein Audit von einer freiwilligen Lizenzüberprüfung?

Ein Audit stützt sich auf die Klausel und verpflichtet zur Mitwirkung. Eine freiwillige Überprüfung beruht auf einer Vereinbarung im Einzelfall, und vor jeder Antwort lohnt der Blick auf die Grundlage der Anfrage.

Ist ein Lizenzinventar dasselbe wie ein Geräteinventar?

Die beiden Listen hängen zusammen und bleiben getrennt. Eine Lizenz hat Anzahl, Metrik und Laufzeit, ein Gerät hat Seriennummer und Ort, und verbunden werden sie über Zuweisungen und Installationsdaten.