Der Arbeitsplatz und was daran hängt
Zum Arbeitsplatz gehört mehr als der Tisch: die Ausstattung, die Vorschriften, unter denen sie stehen muss, und die Prozesse, die sie an Menschen und wieder zurück bewegen. Diese Rubrik behandelt beides: die rechtliche Seite mit den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und die organisatorische mit Inventar, On- und Offboarding.
Der Zusammenhang zwischen beiden Seiten ist enger, als er wirkt. Wer wissen will, ob ein Arbeitsplatz den Vorgaben entspricht, braucht eine Zuordnung von Platz und Ausstattung. Wer beim Austritt Geräte zurückholen will, braucht dieselbe Zuordnung. Beim Umzug gilt dasselbe für die Frage, was mitzieht. Es ist dieselbe Liste, nur wird sie in den meisten Häusern dreimal getrennt geführt.
Die fünf Seiten dieser Rubrik
Arbeitsplatzverwaltung: Aufgaben und Daten
Die Seite ordnet die Aufgaben der Arbeitsplatzverwaltung und beschreibt das Datenmodell vom Standort bis zum Platz. Sie vergleicht, welche Werkzeugkategorie zu welcher Größe passt.
Zur Arbeitsplatzverwaltung → PFLICHTBildschirmarbeitsplatz: was vorgeschrieben ist
Die Seite erklärt die Anforderungen aus dem Anhang Nummer 6 der ArbStättV, in dem die frühere Bildschirmarbeitsverordnung aufgegangen ist. Dazu kommen Praxismaße, Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorge und die Bildschirmbrille.
Zu den Vorschriften → VORLAGEInventarliste für die Büroausstattung
Möbel, Einrichtung und Kleingeräte passen in acht Spalten. Die Seite zeigt den Tabellenaufbau mit Beispielzeilen, grenzt Inventar- und Seriennummer ab und beschreibt einen haltbaren Nummernkreis sowie die erste Bestandsaufnahme.
Zum Aufbau → EINTRITTOnboarding: Arbeitsplatz vorbereiten
Jede Aufgabe hat eine Vorlaufzeit und jede Rolle eine klare Zuständigkeit. Die Seite ordnet die Zugriffsrechte nach einem Rollenmodell und nennt die drei Dinge, die den ersten Tag entscheiden.
Zum Onboarding → AUSTRITTOffboarding: Hardware und Zugänge
Die Seite erklärt, warum ausgerechnet dieser Prozess schiefgeht, und beschreibt den Ablauf in vier Schritten. Sie behandelt die Sonderfälle Homeoffice und Remote-Austritt sowie die rechtlichen Grenzen bei Haftung und Lohneinbehalt.
Zum Offboarding →Zwei Leitfäden, die früher hier standen, sind im September 2026 in die eigene Rubrik IT-Asset-Management umgezogen: die IT-Inventarverwaltung und die IT-Inventarliste als Excel-Vorlage. Dort stehen sie neben Inventur, Lizenzen, Kosten und Aussonderung. Die alten Adressen leiten dauerhaft dorthin weiter.
Eine Liste für drei Fragen
Die wiederkehrende Beobachtung in dieser Rubrik: Drei Prozesse brauchen dieselben Daten, und in den meisten Häusern führt jeder seine eigene Liste. Die IT führt Geräte, das Office-Management führt Plätze, HR führt Personen, und bei jedem Ein- und Austritt werden die drei Listen von Hand aufeinander abgebildet.
Der gemeinsame Schlüssel dafür ist die Arbeitsplatznummer. Neue Software braucht es dazu nicht. Wenn Gerät, Platz und Person darüber verbunden sind, beantwortet dieselbe Abfrage alle drei Fragen: was hat diese Person, was steht an diesem Platz, was ist verfügbar. Die Systematik dafür steht unter Raum- und Arbeitsplatznummerierung.
An diesem Punkt lässt sich der Aufwand senken, und zwar stärker als mit einem besseren Formular. Und es ist zugleich der Punkt, an dem sich zeigt, ob der Sitzplan gepflegt ist: Ohne aktuelle Platzzuordnung liefert auch der beste Inventardatensatz keinen Treffer.
Was an diese Rubrik angrenzt
Die Platzzuordnung, auf die alles in dieser Rubrik aufsetzt, entsteht in Sitzplan & Sitzordnung. Die Vorgaben zu Fläche, Beleuchtung und Lärm, die den Arbeitsplatz umgeben, stehen in Fläche & Räume.
Beim Büroumzug wird die Inventarliste zur Packliste. Dort zeigt sich, ob sie gepflegt ist. Bei geteilten Plätzen verschiebt sich die Ausstattungsfrage grundlegend, weil Geräte dann zum Platz gehören und keiner Person mehr zugeordnet sind. Die Regeln dafür stehen unter Arbeitsmodelle & Spielregeln.
Häufige Fragen
Was gehört zur Ausstattung eines Büroarbeitsplatzes?
Dazu gehören mindestens Tisch, Stuhl, Bildschirm, Eingabegeräte und ausreichende Beleuchtung. Die Anforderungen stehen im Anhang Nummer 6 der Arbeitsstättenverordnung. Praktisch kommen Dockingstation, Headset und Ablage dazu. Was davon geführt wird, gehört ins Inventar mit Platzbezug.
Wer ist für IT-Inventar und Arbeitsplatzausstattung zuständig?
In der Regel ist die IT für Geräte und Zugänge zuständig und das Office-Management für Möbel, Platz und Schlüssel. Entscheidend ist weniger die Aufteilung als ein gemeinsamer Schlüssel (die Arbeitsplatznummer), über den beide Bestände verbunden sind.
Reicht eine Excel-Tabelle für die IT-Inventarverwaltung?
Bis etwa 200 Geräten bei überschaubarer Wechselrate reicht sie. Die Grenze liegt weniger bei der Zeilenzahl als bei der Historie. Eine Tabelle zeigt nur den aktuellen Stand, und bei Streit über eine Rückgabe wird gefragt, wer wann was hatte.
Regelwerke, auf die sich diese Rubrik stützt
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), insbesondere Anhang Nummer 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“
- § 5 ArbSchG, Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“