Büroplanung · Fläche

Bürofläche pro Mitarbeiter: was ASR A1.2 vorschreibt

Eine gesetzliche Quadratmeterzahl je Person gibt es nicht. Verbindlich sind Raumhöhe, Bewegungsfläche und Verkehrswege – und daraus ergibt sich die Zahl, die gesucht wird.

Maßstäbliche Draufsicht eines Arbeitsplatzes: Schreibtisch 1,60 mal 0,80 Meter, dahinter die freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 Quadratmetern und 1,00 Meter Tiefe, daneben der Verkehrsweg. Rechts die Tabelle der Mindestraumhöhen nach Grundfläche und die Richtwerte je Arbeitsplatz.
Abbildung 1: Drei Flächen, die nicht miteinander verrechnet werden dürfen. Die Bewegungsfläche darf weder vom Verkehrsweg noch von Möbeln überlagert werden – das ist der Punkt, an dem Verdichtungspläne regelmäßig scheitern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine gesetzliche Mindestquadratmeterzahl je Büroarbeitsplatz. Verbindlich sind die Raumhöhe und die freie Bewegungsfläche – der Rest sind Richtwerte.
  • Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz muss nach ASR A1.2 mindestens 1,5 m² betragen und an keiner Stelle schmaler als 1,00 m sein. Sie darf nicht mit dem Verkehrsweg zusammenfallen.
  • Mindestraumhöhen nach ASR A1.2: 2,50 m bis 50 m² Grundfläche, 2,75 m bis 100 m², 3,00 m bis 2.000 m² und 3,25 m darüber. Das sind lichte Höhen und keine Empfehlungen.
  • Richtwerte je Arbeitsplatz: rund 8 bis 10 m² im Einzelbüro, 6 bis 8 m² je Platz im Mehrpersonenbüro und 12 bis 15 m² im Großraumbüro – letzteres wegen des höheren Verkehrsflächen- und Störungsanteils.
  • Die Zahl, die im Mietvertrag steht, ist eine andere als die, die der Arbeitsschutz meint. Zwischen Nutzungsfläche und Mietfläche liegen üblicherweise 10 bis 25 Prozent.
  • Für die Gesamtfläche gilt als Faustregel: Arbeitsplatzfläche plus Besprechungs- und Sozialflächen plus 20 bis 25 Prozent Verkehrsfläche. Das ergibt in der Praxis 12 bis 14 m² Nutzfläche je Arbeitsplatz.
  • Die Einhaltung ist über die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV nachzuweisen. Wer von den ASR abweicht, muss die gleichwertige Sicherheit begründen können.
  • Bei hybrider Arbeit sinkt die Zahl der Arbeitsplätze, nicht der Flächenbedarf je Platz – und Besprechungs- sowie Rückzugsflächen steigen.
Die Antwort zuerst

Wie viel Fläche schreibt der Gesetzgeber vor?

Die kurze Antwort: keine Quadratmeterzahl je Person. Wer eine solche Zahl sucht, sucht etwas, das es im deutschen Arbeitsstättenrecht nicht gibt – und das ist der Grund, warum die Recherche so unbefriedigend verläuft.

Verbindlich sind stattdessen drei Größen, die sich aus dem Arbeitsplatz heraus ergeben:

  1. Die lichte Raumhöhe in Abhängigkeit von der Grundfläche des Raums.
  2. Die freie Bewegungsfläche am einzelnen Arbeitsplatz: mindestens 1,5 m², an keiner Stelle unter 1,00 m Breite.
  3. Die Breite der Verkehrswege in Abhängigkeit von der Zahl der Personen, die darüber ins Freie gelangen müssen.

Erst aus diesen drei Größen zusammen mit den Möbeln ergibt sich, wie viele Menschen in einen Raum passen. Die verbreiteten Angaben von acht oder zehn Quadratmetern sind Richtwerte, die im Anhang der ASR A1.2 als Orientierung genannt werden – nützlich für die Planung, aber nicht das, woran eine Aufsichtsperson misst.

Der rechtliche Rahmen in zwei Sätzen

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in § 3a, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen vermieden werden. Werden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) eingehalten, gilt die Vermutung, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind – wer abweicht, muss nachweisen, dass er auf andere Weise dieselbe Sicherheit erreicht.

Pflicht

Die freie Bewegungsfläche: 1,5 m² und 1,00 m

Das ist die Vorgabe, an der Verdichtungspläne tatsächlich scheitern, und sie wird bei der Planung am häufigsten übersehen.

Die ASR A1.2 verlangt, dass an jedem Arbeitsplatz eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² zur Verfügung steht, die an keiner Stelle schmaler als 1,00 Meter ist. „Frei“ heißt: nicht mit Möbeln belegt, nicht durch aufschwingende Türen oder ausgezogene Schubladen eingeschränkt – und nicht identisch mit dem Verkehrsweg.

Dieser letzte Punkt ist der entscheidende. Ein Layout, bei dem der Stuhl beim Zurückrollen in den Gang ragt, erfüllt die Anforderung nicht, auch wenn rechnerisch genug Quadratmeter vorhanden sind. In der Praxis bedeutet das für eine Schreibtischreihe an der Wand: Tischtiefe 0,80 m plus mindestens 1,00 m Bewegungsfläche plus die Verkehrswegbreite – also ab etwa 2,80 m Raumtiefe je Tischreihe, bevor überhaupt eine zweite Reihe möglich wird.

Verkehrswege nach ASR A1.8

Werte nach ASR A1.8 „Verkehrswege“, Stand August 2026. Für Flucht- und Rettungswege gelten zusätzlich die Anforderungen der ASR A2.3.
Zahl der Personen im EinzugsgebietMindestbreite des Verkehrswegs
bis 50,875 m
bis 201,00 m
bis 1001,20 m
bis 2501,80 m
bis 4002,40 m

Die Zahlen wirken großzügig und sind es nicht: Gemeint ist die Zahl der Personen, die über diesen Weg im Notfall ins Freie gelangen müssen – nicht die Zahl derer, die dort arbeiten. Ein Flur, an dem 30 Personen sitzen, über den aber auch die 60 Personen aus dem hinteren Gebäudeteil fliehen, ist ein Weg für 90 Personen.

Pflicht

Die Raumhöhe – die härteste Vorgabe

Die Mindestraumhöhen sind der Teil der ASR A1.2, der am wenigsten Verhandlungsspielraum lässt, weil er sich baulich kaum nachträglich ändern lässt.

ASR A1.2, Tabelle 1. „Lichte Höhe“ heißt: unterhalb abgehängter Decken, Leuchten und Lüftungskanäle gemessen.
Grundfläche des RaumsLichte Höhe mindestens
bis 50 m²2,50 m
über 50 bis 100 m²2,75 m
über 100 bis 2.000 m²3,00 m
über 2.000 m²3,25 m

Der praktische Fallstrick liegt in der Kombination mit abgehängten Decken. Ein Bestandsbau mit 3,10 m Rohbauhöhe verliert durch Deckenabhängung, Lüftung und Beleuchtung schnell 30 bis 40 Zentimeter – und landet damit unter der Vorgabe für einen Raum von 120 m². Wer eine Fläche zusammenlegt und dadurch die 100-m²-Grenze überschreitet, springt in die nächste Höhenklasse, ohne dass sich am Gebäude etwas geändert hat.

Die ASR A1.2 lässt für Räume unter 50 m² Grundfläche in Einzelfällen eine Höhe von 2,50 m zu; darunter wird es begründungspflichtig. Bei Bestandsgebäuden mit historischer Substanz ist das ein regelmäßiges Thema in der Gefährdungsbeurteilung – lösbar, aber nicht durch Ignorieren.

Orientierung

Die Richtwerte je Arbeitsplatz und was sie taugen

Jetzt zu den Zahlen, die eigentlich gesucht werden. Sie stehen im Anhang der ASR A1.2 als Orientierung für die Planung und sind rechtlich nicht dasselbe wie die Mindestanforderungen oben.

Richtwerte nach ASR A1.2, Anhang, Stand August 2026. Sie beziehen sich auf die Grundfläche des Arbeitsraums, nicht auf die Mietfläche.
BüroformRichtwert je ArbeitsplatzWarum dieser Wert
Einzelbüro8–10 m²Ein Arbeitsplatz trägt die anteilige Fläche für Schrank, Bewegung und Zugang allein
Mehrpersonenbüro (2–6 Plätze)6–8 m²Zugänge und Nebenflächen werden geteilt, die Fläche je Platz sinkt
Großraumbüro (ab 400 m²)12–15 m²Höherer Verkehrsflächenanteil, zusätzliche Abschirmung, Rückzugsflächen

Der Wert für das Großraumbüro überrascht die meisten – er liegt über dem für das Mehrpersonenbüro. Der Grund ist keine Großzügigkeit, sondern Physik: Große Flächen brauchen anteilig mehr Verkehrsfläche, mehr Abschirmung zwischen den Arbeitsplätzen und zusätzliche Rückzugsräume für Telefonate und konzentrierte Arbeit. Wer im Großraum mit 8 m² je Platz plant, spart die Flächen ein, die den Großraum erst funktionsfähig machen. Was daraus folgt, steht unter Großraumbüro planen.

Der häufigste Denkfehler

Die Richtwerte sind Mindestorientierungen, keine Zielwerte für Effizienz. Aus „6 m² sind erlaubt“ folgt nicht, dass 6 m² eine gute Planung sind. Sie folgt aus einem Raum, in dem nichts als Tisch, Stuhl und Bewegungsfläche vorkommt – kein Rollcontainer, kein Schrank, kein zweiter Monitor auf einem tieferen Tisch.

Umkehrrechnung

Wie viele Personen passen in einen Raum?

Die Richtwerte oben beantworten die Frage von der falschen Seite. Gesucht wird in der Praxis meistens die Umkehrung: Der Raum ist da, seine Größe steht im Grundriss – wie viele Arbeitsplätze gehen hinein? Die Tabelle zeigt drei Rechnungen nebeneinander, weil es die eine richtige Zahl nicht gibt.

Richtwerte nach ASR A1.2, Anhang, Stand August 2026. 8 bis 10 m² entsprechen dem Einzelbüro, 6 bis 8 m² dem Mehrpersonenbüro. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keine Prüfung am Grundriss.
Raumgrößebei 10 m² je Platzbei 8 m² je Platzbei 6 m² je PlatzWas in diesem Raum die Grenze setzt
12 m²112Ein Platz ist unstrittig. Für zwei wird der Verkehrsweg zwischen den Tischen eng.
15 m²112Zwei Plätze gehen, wenn die Tische nebeneinander statt gegenüber stehen.
18 m²123Der häufigste Streitfall. Drei Plätze entsprechen 6 m² je Person – rechnerisch am unteren Rand des Richtwerts, praktisch nur ohne Aktenschrank im Raum.
20 m²223Drei Plätze sind machbar, wenn die Ablage außerhalb liegt.
25 m²234Vier Plätze brauchen eine durchgehende Verkehrsfläche.
30 m²335Ab hier entscheidet der Zuschnitt mehr als die Fläche.
40 m²456Bei sechs Plätzen wird die Akustik zum eigentlichen Thema.
60 m²6710Über 50 m² Grundfläche gilt eine Mindestraumhöhe von 2,75 m – im Bestand die häufigste Hürde.
Die Tabelle ersetzt die Prüfung nicht

Eine Quadratmeterzahl je Person ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Verbindlich sind die freie Bewegungsfläche von 1,5 m² je Arbeitsplatz mit mindestens 1,00 m Tiefe, die Verkehrswege und die Raumhöhe. Ein Raum kann die Richtwerte erfüllen und trotzdem unzulässig sein, wenn die Bewegungsfläche durch einen Schrank oder eine aufschlagende Tür beschnitten wird.

Umgekehrt gilt: Wer Bewegungsflächen, Verkehrswege und Stellflächen im Grundriss einzeichnet, braucht die Richtwerte nicht mehr – dann steht die Zahl im Plan.

Zur Frage, die dahinter fast immer steckt – ob ein Büro mit 18 m² für drei Personen ausreicht – lautet die ehrliche Antwort: rechnerisch ja, im Alltag selten. Sechs Quadratmeter je Person setzen voraus, dass Ablage, Drucker und Garderobe außerhalb des Raums liegen und niemand regelmäßig telefoniert. Als Dauerzustand für ein Team, das zusammenarbeitet, ist das die Größe, über die nach sechs Monaten gesprochen wird. Welche Büroform zu welcher Arbeit passt, steht unter Büroformen im Vergleich.

Werkzeug

Flächenrechner: die Zahl für den eigenen Raum

Die Richtwerte oben beantworten die Frage allgemein. Der Rechner setzt sie für einen konkreten Raum zusammen – Tischgröße, Stauraum, Anordnung und Extras verändern das Ergebnis, die rote Marke zeigt dabei immer das Minimum aus ASR A1.2 (8 m² für den ersten, 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz).

Praxis

Drei Beispielrechnungen: 20, 50 und 150 Arbeitsplätze

Für die Frage, wie viel Fläche eine Organisation braucht, reicht die Zahl je Arbeitsplatz nicht. Dazu kommen Besprechungs-, Sozial- und Nebenflächen sowie die Verkehrsfläche – und genau diese Posten fehlen in den meisten Überschlagsrechnungen.

Drei Spalten mit durchgerechneten Beispielen für 20, 50 und 150 Arbeitsplätze. Je Beispiel sind Arbeitsplatzfläche, Besprechungsflächen, Nebenflächen und Verkehrsfläche einzeln aufgeführt und zur Nutzfläche summiert, darunter die Fläche je Arbeitsplatz.
Abbildung 2: Trotz sehr unterschiedlicher Größe landen alle drei bei rund 12 bis 13 m² Nutzfläche je Arbeitsplatz. Der Anteil verschiebt sich nur zwischen den Posten.
Die Struktur jeder Flächenrechnung
Nutzfläche = (Plätze × m²/Platz) + Besprechung + Sozial/Neben + Verkehrsfläche

Die Verkehrsfläche wird prozentual auf die Summe der übrigen Posten aufgeschlagen. 20 bis 22 Prozent sind bei kompakten Grundrissen realistisch, 24 bis 28 Prozent bei verwinkelten Bestandsbauten oder mehreren Etagen.

Beispiel 50 Plätze: 400 + 58 + 54 = 512 m², plus 20 % Verkehrsfläche → 614 m² NUF

Was die Beispiele zeigen

Erstens: Kleine Büros zahlen anteilig mehr. Eine Teeküche, ein Besprechungsraum und ein Kopierbereich sind bei 20 Plätzen fast genauso groß wie bei 40 – sie skalieren nicht mit. Deshalb liegt das 20-Platz-Beispiel mit 12,9 m² je Platz über dem 50-Platz-Beispiel mit 12,3 m².

Zweitens: Bei sehr großen Flächen steigt der Wert wieder, weil der Verkehrsflächenanteil mit mehreren Etagen und längeren Wegen zunimmt. Der Effizienzgewinn durch Größe ist bei etwa 60 bis 100 Arbeitsplätzen ausgereizt.

Drittens: Die Zahl der Plätze ist die Stellschraube, nicht die Fläche je Platz. Bei einer Anwesenheitsquote von 70 Prozent und geteilten Plätzen reichen für 50 Personen rund 40 Plätze – das sind rund 100 m² weniger, ohne dass jemand enger sitzt. Wie diese Quote seriös ermittelt wird, steht unter Desk-Sharing-Quote berechnen, die Messgrundlage unter Büroauslastung messen.

Fallstrick

Warum die Zahl im Mietvertrag eine andere ist

Die Flächenzahl aus der Rechnung oben ist eine Nutzungsfläche im Sinne der DIN 277. Was im Mietvertrag steht, ist eine Mietfläche – und die enthält anteilig Flure, Sanitärbereiche, Foyers und teilweise Konstruktionsflächen.

Der Unterschied beträgt in der Praxis 10 bis 25 Prozent. Für eine Organisation, die 614 m² Nutzfläche braucht, kann das ein Mietvertrag über 720 bis 770 m² bedeuten. Wer mit der Nutzflächenzahl in eine Flächensuche geht, sucht systematisch zu klein.

Umgekehrt gilt: Eine angebotene Fläche von 700 m² Mietfläche bietet nicht 700 m² bespielbare Fläche. Die Prüffragen an den Vermieter und die Umrechnung stehen unter Flächenkennzahlen: BGF, NUF und Mietfläche.

Pflicht

Wie die Einhaltung nachgewiesen wird

Der Nachweis läuft über die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV. Sie ist für jede Arbeitsstätte zu erstellen, zu dokumentieren und bei Änderungen fortzuschreiben – ein Umbau, eine Verdichtung oder die Umstellung auf geteilte Plätze sind solche Änderungen.

Was in Bezug auf Flächen dokumentiert gehört:

  • Grundfläche und lichte Höhe je Arbeitsraum
  • Nachweis der freien Bewegungsfläche je Arbeitsplatz – am einfachsten durch ein maßstäbliches Layout, in dem sie eingezeichnet ist
  • Breite und Verlauf der Verkehrs- und Fluchtwege mit der zugrunde gelegten Personenzahl
  • Beleuchtung nach ASR A3.4 (in Büroräumen in der Regel 500 Lux am Arbeitsplatz) und Lärmpegel nach ASR A3.7
  • Bei Abweichung von einer ASR: die Begründung, warum die gewählte Lösung gleichwertig sicher ist

Der praktische Aufwand ist geringer, als er klingt – vorausgesetzt, es existiert ein gepflegter Sitzplan mit Raumbezug. Dann ist die Flächendokumentation ein Auszug daraus und keine eigene Erhebung. Wo das fehlt, wird jede Begehung zur Baustelle, weil zuerst gemessen werden muss.

Aktuell

Was hybride Arbeit an der Rechnung ändert

Die naheliegende Erwartung lautet: weniger Anwesende, weniger Fläche. Das stimmt nur zur Hälfte, und die andere Hälfte kostet Geld.

Was sinkt, ist die Zahl der Einzelarbeitsplätze. Bei einer Anwesenheitsquote von 70 Prozent am Peak-Tag und einem Puffer reichen für 100 Personen etwa 75 bis 80 Plätze.

Was steigt, sind Besprechungs- und Rückzugsflächen. Wer nur zwei Tage in der Woche im Büro ist, verbringt einen größeren Anteil dieser Zeit in Abstimmungen – und gleichzeitig steigt der Bedarf an Räumen für Videokonferenzen, weil ein Teil der Teilnehmenden zugeschaltet ist. In der Praxis verschiebt sich der Flächenanteil für Besprechung von etwa 10 auf 15 bis 20 Prozent.

Netto bleibt eine Ersparnis, aber eine kleinere als erhofft. Wer die Fläche im Verhältnis eins zu eins zur Anwesenheitsquote reduziert, baut ein Büro, in dem an Dienstagen kein Besprechungsraum frei ist – und das ist die Erfahrung, die im Haus erzählt wird. Die Rechnung dazu steht unter Hybrides Arbeiten: Büro richtig dimensionieren.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel m² braucht ein Arbeitsplatz im Büro?

Als Richtwert nach ASR A1.2 rund 8 bis 10 m² im Einzelbüro, 6 bis 8 m² je Platz im Mehrpersonenbüro und 12 bis 15 m² im Großraumbüro. Verbindlich vorgeschrieben ist keine Quadratmeterzahl, sondern eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² je Arbeitsplatz sowie die Mindestraumhöhe je nach Grundfläche.

Ist eine Mindestgröße für Büroräume gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht als Quadratmeterzahl je Person. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Beschäftigte ihre Arbeit ungehindert ausführen können; die ASR A1.2 konkretisiert das über Raumhöhe, Bewegungsfläche und Verkehrswege. Wer diese Werte einhält, erfüllt die Vermutungswirkung der Verordnung.

Wie hoch muss ein Büroraum mindestens sein?

Nach ASR A1.2 lichte Höhe von 2,50 m bis 50 m² Grundfläche, 2,75 m bis 100 m², 3,00 m bis 2.000 m² und 3,25 m darüber. Gemessen wird unterhalb abgehängter Decken und Leuchten – Bestandsbauten verlieren durch Deckenabhängung schnell 30 bis 40 Zentimeter.

Zählt die Bewegungsfläche zum Verkehrsweg?

Nein, und das ist der häufigste Planungsfehler. Die freie Bewegungsfläche von 1,5 m² am Arbeitsplatz muss zusätzlich zum Verkehrsweg vorhanden sein. Ein Layout, bei dem der zurückgerollte Stuhl im Gang steht, erfüllt die Anforderung nicht.

Wie viel Bürofläche braucht eine Firma mit 50 Mitarbeitenden?

Bei festen Plätzen rund 600 bis 650 m² Nutzfläche: 400 m² Arbeitsplätze, etwa 110 m² Besprechungs- und Nebenflächen sowie 20 Prozent Verkehrsfläche. Als Mietfläche sind das je nach Vertrag 700 bis 800 m². Bei geteilten Plätzen und 70 Prozent Anwesenheit sinkt der Wert auf etwa 500 m² Nutzfläche.

Gilt die ASR A1.2 auch im Homeoffice?

Bei Telearbeitsplätzen im Sinne des § 2 Absatz 7 ArbStättV gelten die Anforderungen der Verordnung in eingeschränktem Umfang – die Raumabmessungen der ASR A1.2 zählen dort nicht dazu. Bei mobiler Arbeit ohne fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz greift die ArbStättV nicht.

Quellen und Regelwerke