Das Wichtigste in Kürze
- Die ASR A1.2 setzt eine Mindestgrundfläche: 8 m² für den ersten Arbeitsplatz im Raum und 6 m² für jeden weiteren. Ebenso verbindlich sind die Raumhöhe und die freie Bewegungsfläche.
- Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz muss nach ASR A1.2 mindestens 1,5 m² betragen und an keiner Stelle schmaler als 1,00 m sein. Sie darf nicht mit dem Verkehrsweg zusammenfallen.
- Mindestraumhöhen nach ASR A1.2: 2,50 m bis 50 m² Grundfläche, 2,75 m bis 100 m², 3,00 m bis 2.000 m² und 3,25 m darüber. Die Werte gelten als lichte Höhen und sind verbindlich.
- Als Richtwert nennt die ASR A1.2 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz im Zellenbüro und 12 bis 15 m² im Großraumbüro. Im Großraum liegt der Wert wegen des höheren Verkehrsflächen- und Störungsanteils höher.
- Die Zahl, die im Mietvertrag steht, ist eine andere als die, die der Arbeitsschutz meint. Zwischen Nutzungsfläche und Mietfläche liegen üblicherweise 10 bis 25 Prozent.
- Für die Gesamtfläche gilt als Faustregel: Arbeitsplatzfläche plus Besprechungs- und Sozialflächen plus 20 bis 25 Prozent Verkehrsfläche. Das ergibt in der Praxis 12 bis 14 m² Nutzfläche je Arbeitsplatz.
- Die Einhaltung ist über die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV nachzuweisen. Wer von den ASR abweicht, muss die gleichwertige Sicherheit begründen können.
- Bei hybrider Arbeit sinkt die Zahl der Arbeitsplätze, der Flächenbedarf je Platz bleibt gleich. Gleichzeitig steigen Besprechungs- sowie Rückzugsflächen.
Wie viel Fläche schreibt der Gesetzgeber vor?
Die Arbeitsstättenverordnung selbst nennt keine Quadratmeterzahl. Die Zahlen stehen in der ASR A1.2, die die Verordnung konkretisiert. Nach Punkt 5 Absatz 3 dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, die mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz und mindestens 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz haben. Ein Raum für drei Personen braucht also mindestens 20 m².
Zu dieser Mindestgrundfläche kommen drei weitere verbindliche Größen, die sich aus dem Arbeitsplatz heraus ergeben:
- Die lichte Raumhöhe in Abhängigkeit von der Grundfläche des Raums.
- Die freie Bewegungsfläche am einzelnen Arbeitsplatz: mindestens 1,5 m², an keiner Stelle unter 1,00 m Breite.
- Die Breite der Verkehrswege in Abhängigkeit von der Zahl der Personen, die darüber ins Freie gelangen müssen.
Erst aus der Mindestgrundfläche, diesen drei Größen und den Möbeln ergibt sich, wie viele Menschen in einen Raum passen. Die verbreiteten Angaben von 8 bis 10 m² je Platz sind Richtwerte aus Punkt 5 Absatz 4 der ASR A1.2. Sie sind nützlich für die Planung. Eine Aufsichtsperson prüft die Mindestgrundfläche und die drei verbindlichen Größen.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in § 3a Absatz 1, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Werden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) eingehalten, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wer die Regeln nicht anwendet, muss durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit erreichen.
Die freie Bewegungsfläche: 1,5 m² und 1,00 m
An dieser Vorgabe scheitern Verdichtungspläne. Bei der Planung wird sie am häufigsten übersehen.
Die ASR A1.2 verlangt, dass an jedem Arbeitsplatz eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² zur Verfügung steht, die an keiner Stelle schmaler als 1,00 Meter ist. „Frei“ heißt nach Abschnitt 5.1.5: Die Fläche überlagert sich weder mit fest stehenden Möbeln noch mit der Bewegungsfläche eines anderen Arbeitsplatzes noch mit dem Verkehrsweg. Hineinragen dürfen nur die eigenen Arbeitsmittel am Platz, etwa eine ausgezogene Schublade oder eine geöffnete Schranktür. Sicherheit und Gesundheit müssen dabei gewahrt bleiben.
Der Verkehrsweg ist der entscheidende Punkt. Ein Layout, bei dem der Stuhl beim Zurückrollen in den Gang ragt, erfüllt die Anforderung nicht, auch wenn rechnerisch genug Quadratmeter vorhanden sind. In der Praxis bedeutet das für eine Schreibtischreihe an der Wand: Tischtiefe 0,80 m plus mindestens 1,00 m Bewegungsfläche plus die Verkehrswegbreite. Jede Tischreihe braucht damit etwa 2,80 m Raumtiefe oder mehr. Erst darüber hinaus ist Platz für eine zweite Reihe.
Verkehrswege nach ASR A1.8
| Zahl der Personen im Einzugsgebiet | Mindestbreite des Verkehrswegs |
|---|---|
| bis 5 | 0,90 m |
| bis 20 | 1,00 m |
| bis 200 | 1,20 m |
| bis 300 | 1,80 m |
| bis 400 | 2,40 m |
Die Zahlen wirken großzügig und sind es nicht. Gemeint ist die Zahl der Personen, die über diesen Weg im Notfall ins Freie gelangen müssen. Sie liegt oft höher als die Zahl derer, die dort arbeiten. Ein Flur, an dem 30 Personen sitzen, über den aber auch die 60 Personen aus dem hinteren Gebäudeteil fliehen, ist ein Weg für 90 Personen.
Die Raumhöhe: die härteste Vorgabe
Die Mindestraumhöhen sind der Teil der ASR A1.2, der am wenigsten Verhandlungsspielraum lässt, weil er sich baulich kaum nachträglich ändern lässt.
| Grundfläche des Raums | Lichte Höhe mindestens |
|---|---|
| bis 50 m² | 2,50 m |
| über 50 bis 100 m² | 2,75 m |
| über 100 bis 2.000 m² | 3,00 m |
| über 2.000 m² | 3,25 m |
Der praktische Fallstrick liegt in der Kombination mit abgehängten Decken. Ein Bestandsbau mit 3,10 m Rohbauhöhe verliert durch Deckenabhängung, Lüftung und Beleuchtung schnell 30 bis 40 Zentimeter. Damit landet er unter der Vorgabe für einen Raum von 120 m². Wer eine Fläche zusammenlegt und dadurch die 100-m²-Grenze überschreitet, springt in die nächste Höhenklasse, ohne dass sich am Gebäude etwas geändert hat.
Nach Abschnitt 6 Absatz 3 der ASR A1.2 dürfen alle Werte um 0,25 m unterschritten werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung keine gesundheitlichen Bedenken ergibt. Die Untergrenze liegt dabei bei 2,50 m. Räume bis 50 m² mit überwiegend leichter oder sitzender Tätigkeit dürfen nach Absatz 4 bis auf das Maß herunter, das das Landesbaurecht zulässt. Bei Bestandsgebäuden mit historischer Substanz ist das ein regelmäßiges Thema in der Gefährdungsbeurteilung. Lösbar ist es, wenn die Abweichung dort offen benannt und begründet wird.
Die Richtwerte je Arbeitsplatz und was sie taugen
Nun folgen die Zahlen, nach denen meist gesucht wird. Die Richtwerte stehen in Punkt 5 Absatz 4 der ASR A1.2 als Orientierung für die Planung. Die Mindestgrundfläche aus Absatz 3 muss jeder Arbeitsraum einhalten. Die Richtwerte beschreiben, womit eine übliche Einrichtung gut funktioniert.
| Büroform | Richtwert je Arbeitsplatz | Minimum im Raum | Warum dieser Wert |
|---|---|---|---|
| Einzelbüro | 8 bis 10 m² | 8 m² | Schrank, Bewegungsfläche und Zugang entfallen auf einen einzigen Platz |
| Mehrpersonenbüro (2 bis 6 Plätze) | 8 bis 10 m² | 8 m² plus 6 m² je weiterem Platz | Das Minimum je Platz sinkt mit der Platzzahl auf 7 m² bei zwei und rund 6,3 m² bei sechs Plätzen |
| Großraumbüro (ab 400 m²) | 12 bis 15 m² | 8 m² plus 6 m² je weiterem Platz | Höherer Verkehrsflächenanteil mit Abschirmung und Rückzugsflächen |
Der Wert für das Großraumbüro überrascht die meisten. Er liegt über dem für das Zellenbüro. Der Grund dafür liegt in der Physik großer Flächen: Sie brauchen anteilig mehr Verkehrsfläche, mehr Abschirmung zwischen den Arbeitsplätzen und zusätzliche Rückzugsräume für Telefonate und konzentrierte Arbeit. Wer im Großraum mit 8 m² je Platz plant, spart die Flächen ein, die den Großraum erst funktionsfähig machen. Was daraus folgt, steht unter Großraumbüro planen.
Die Mindestgrundfläche ist eine Untergrenze. Wer sie als Zielwert für Effizienz nutzt, plant am äußersten Rand. Erlaubt sind 6 m² für jeden weiteren Platz. Eine gute Planung braucht mehr. Absatz 3 gilt unabhängig von der Tätigkeit und von der Einrichtung. Ob Tisch, Rollcontainer, Schrank und Bewegungsfläche in den Raum passen, klärt Absatz 1: Danach zählen alle Stell-, Bewegungs- und Verkehrsflächen mit.
Wie viele Personen passen in einen Raum?
Die Richtwerte oben beantworten die Frage von der falschen Seite. Gesucht wird in der Praxis meistens die Umkehrung: Der Raum ist da, seine Größe steht im Grundriss. Wie viele Arbeitsplätze gehen hinein? Die Tabelle zeigt drei Rechnungen nebeneinander. Die ersten beiden folgen dem Richtwert, die dritte nennt die Obergrenze nach der Mindestgrundfläche.
| Raumgröße | bei 10 m² je Platz | bei 8 m² je Platz | höchstens nach ASR A1.2 | Was in diesem Raum die Grenze setzt |
|---|---|---|---|---|
| 12 m² | 1 | 1 | 1 | Ein Platz ist unstrittig. Zwei Plätze brauchen mindestens 14 m². |
| 15 m² | 1 | 1 | 2 | Zwei Plätze gehen, wenn die Tische nebeneinander statt gegenüber stehen. |
| 18 m² | 1 | 2 | 2 | Der häufigste Streitfall. Drei Plätze brauchen mindestens 20 m². Hier sind zwei Plätze die Grenze. |
| 20 m² | 2 | 2 | 3 | Drei Plätze liegen genau auf dem Minimum. Sie gehen nur mit der Ablage außerhalb des Raums. |
| 25 m² | 2 | 3 | 3 | Vier Plätze brauchen mindestens 26 m². |
| 30 m² | 3 | 3 | 4 | Ab hier entscheidet der Zuschnitt mehr als die Fläche. |
| 40 m² | 4 | 5 | 6 | Bei sechs Plätzen wird die Akustik zum Hauptthema. |
| 60 m² | 6 | 7 | 9 | Über 50 m² Grundfläche gilt eine Mindestraumhöhe von 2,75 m. Im Bestand ist das die häufigste Hürde. |
Neben der Mindestgrundfläche sind die freie Bewegungsfläche von 1,5 m² je Arbeitsplatz mit mindestens 1,00 m Tiefe, die Verkehrswege und die Raumhöhe verbindlich. Ein Raum kann die Richtwerte erfüllen und trotzdem unzulässig sein, wenn die Bewegungsfläche durch einen Schrank oder eine aufschlagende Tür beschnitten wird.
Umgekehrt gilt: Wer Bewegungsflächen, Verkehrswege und Stellflächen im Grundriss einzeichnet, braucht die Richtwerte nicht mehr. Dann steht die Zahl im Plan.
Dahinter steckt fast immer dieselbe Frage: Reicht ein Büro mit 18 m² für drei Personen aus? Nach der ASR A1.2 reicht es nicht, denn drei Arbeitsplätze brauchen mindestens 20 m². Auch diese 20 m² setzen voraus, dass Ablage, Drucker und Garderobe außerhalb des Raums liegen und niemand regelmäßig telefoniert. Als Dauerzustand für ein Team, das zusammenarbeitet, ist das die Größe, über die nach sechs Monaten gesprochen wird. Welche Büroform zu welcher Arbeit passt, steht unter Büroformen im Vergleich.
Flächenrechner: die Zahl für den eigenen Raum
Die Richtwerte oben beantworten die Frage allgemein. Der Rechner setzt sie für einen konkreten Raum zusammen: Tischgröße, Stauraum, Anordnung und Extras verändern das Ergebnis. Die rote Marke zeigt dabei immer das Minimum aus ASR A1.2 (8 m² für den ersten, 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz).
Drei Beispielrechnungen: 20, 50 und 150 Arbeitsplätze
Für die Frage, wie viel Fläche eine Organisation braucht, reicht die Zahl je Arbeitsplatz nicht. Dazu kommen Besprechungs-, Sozial- und Nebenflächen sowie die Verkehrsfläche. Genau diese Posten fehlen in den meisten Überschlagsrechnungen.
Die Verkehrsfläche wird prozentual auf die Summe der übrigen Posten aufgeschlagen. 20 bis 22 Prozent sind bei kompakten Grundrissen realistisch, 24 bis 28 Prozent bei verwinkelten Bestandsbauten oder mehreren Etagen.
Beispiel 50 Plätze: 400 + 58 + 54 = 512 m², plus 20 % Verkehrsfläche → 614 m² NUF
Was die Beispiele zeigen
Erstens: Kleine Büros zahlen anteilig mehr. Eine Teeküche, ein Besprechungsraum und ein Kopierbereich sind bei 20 Plätzen fast genauso groß wie bei 40. Sie skalieren nicht mit. Deshalb liegt das 20-Platz-Beispiel mit 12,9 m² je Platz über dem 50-Platz-Beispiel mit 12,3 m².
Zweitens: Bei sehr großen Flächen steigt der Wert wieder, weil der Verkehrsflächenanteil mit mehreren Etagen und längeren Wegen zunimmt. Der Effizienzgewinn durch Größe ist bei etwa 60 bis 100 Arbeitsplätzen ausgereizt.
Drittens: Die Zahl der Plätze bestimmt die Fläche stärker als ihre Größe je Platz. Bei einer Anwesenheitsquote von 70 Prozent und geteilten Plätzen reichen für 50 Personen rund 40 Plätze. Das sind rund 100 m² weniger, ohne dass jemand enger sitzt. Wie diese Quote seriös ermittelt wird, steht unter Desk-Sharing-Quote berechnen, die Messgrundlage unter Büroauslastung messen.
Warum die Zahl im Mietvertrag eine andere ist
Die Flächenzahl aus der Rechnung oben ist eine Nutzungsfläche im Sinne der DIN 277. Was im Mietvertrag steht, ist eine Mietfläche. Sie enthält anteilig Flure, Sanitärbereiche, Foyers und teilweise Konstruktionsflächen.
Der Unterschied beträgt in der Praxis 10 bis 25 Prozent. Für eine Organisation, die 614 m² Nutzfläche braucht, kann das ein Mietvertrag über 720 bis 770 m² bedeuten. Wer mit der Nutzflächenzahl in eine Flächensuche geht, sucht systematisch zu klein.
Umgekehrt gilt: Eine angebotene Fläche von 700 m² Mietfläche bietet nicht 700 m² bespielbare Fläche. Die Prüffragen an den Vermieter und die Umrechnung stehen unter Flächenkennzahlen: BGF, NUF und Mietfläche.
Wie die Einhaltung nachgewiesen wird
Der Nachweis läuft über die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV. Sie ist für jede Arbeitsstätte zu erstellen, zu dokumentieren und bei Änderungen fortzuschreiben. Ein Umbau, eine Verdichtung oder die Umstellung auf geteilte Plätze sind solche Änderungen.
Was in Bezug auf Flächen dokumentiert gehört:
- Grundfläche und lichte Höhe je Arbeitsraum
- Nachweis der freien Bewegungsfläche je Arbeitsplatz: am einfachsten durch ein maßstäbliches Layout, in dem sie eingezeichnet ist
- Breite und Verlauf der Verkehrs- und Fluchtwege mit der zugrunde gelegten Personenzahl
- Beleuchtung nach ASR A3.4 (in Büroräumen in der Regel 500 Lux am Arbeitsplatz) und Lärmpegel nach ASR A3.7
- Bei Abweichung von einer ASR: die Begründung, warum die gewählte Lösung gleichwertig sicher ist
Der praktische Aufwand ist geringer, als er klingt: vorausgesetzt, es existiert ein gepflegter Sitzplan mit Raumbezug. Dann ist die Flächendokumentation ein Auszug daraus und keine eigene Erhebung. Wo das fehlt, wird jede Begehung zur Baustelle, weil zuerst gemessen werden muss.
Was hybride Arbeit an der Rechnung ändert
Die naheliegende Erwartung lautet: weniger Anwesende, weniger Fläche. Das stimmt nur für die Zahl der Arbeitsplätze. Besprechungs- und Rückzugsflächen wachsen gleichzeitig und kosten zusätzlich.
Was sinkt, ist die Zahl der Einzelarbeitsplätze. Bei einer Anwesenheitsquote von 70 Prozent am Peak-Tag und einem Puffer reichen für 100 Personen etwa 75 bis 80 Plätze.
Was steigt, sind Besprechungs- und Rückzugsflächen. Wer nur zwei Tage in der Woche im Büro ist, verbringt einen größeren Anteil dieser Zeit in Abstimmungen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Räumen für Videokonferenzen, weil ein Teil der Teilnehmenden zugeschaltet ist. In der Praxis verschiebt sich der Flächenanteil für Besprechung von etwa 10 auf 15 bis 20 Prozent.
Netto bleibt eine Ersparnis, aber eine kleinere als erhofft. Wer die Fläche im Verhältnis eins zu eins zur Anwesenheitsquote reduziert, baut ein Büro, in dem an Dienstagen kein Besprechungsraum frei ist. Genau das ist die Erfahrung, die im Haus erzählt wird. Die Rechnung dazu steht unter Hybrides Arbeiten: Büro richtig dimensionieren.
Häufige Fragen
Wie viel m² braucht ein Arbeitsplatz im Büro?
Als Richtwert nennt die ASR A1.2 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz im Zellenbüro und 12 bis 15 m² im Großraumbüro. Verbindlich ist eine Mindestgrundfläche von 8 m² für den ersten und 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz im Raum. Dazu kommen eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² je Arbeitsplatz und die Mindestraumhöhe je nach Grundfläche.
Ist eine Mindestgröße für Büroräume gesetzlich vorgeschrieben?
Die Arbeitsstättenverordnung selbst nennt keine Zahl. Die ASR A1.2 konkretisiert sie: Ein Arbeitsraum braucht mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz und 6 m² für jeden weiteren. Dazu kommen Raumhöhe, Bewegungsfläche und Verkehrswege. Wer diese Werte einhält, kann sich auf die Vermutungswirkung nach § 3a ArbStättV stützen.
Wie hoch muss ein Büroraum mindestens sein?
Nach ASR A1.2 lichte Höhe von 2,50 m bis 50 m² Grundfläche, 2,75 m bis 100 m², 3,00 m bis 2.000 m² und 3,25 m darüber. Gemessen wird unterhalb abgehängter Decken und Leuchten. Bestandsbauten verlieren durch Deckenabhängung schnell 30 bis 40 Zentimeter.
Zählt die Bewegungsfläche zum Verkehrsweg?
Nein. Dieser Fehler kommt in der Praxis am häufigsten vor. Die freie Bewegungsfläche von 1,5 m² am Arbeitsplatz muss zusätzlich zum Verkehrsweg vorhanden sein. Ein Layout, bei dem der zurückgerollte Stuhl im Gang steht, erfüllt die Anforderung nicht.
Wie viel Bürofläche braucht eine Firma mit 50 Mitarbeitenden?
Bei festen Plätzen rund 600 bis 650 m² Nutzfläche: 400 m² Arbeitsplätze, etwa 110 m² Besprechungs- und Nebenflächen sowie 20 Prozent Verkehrsfläche. Als Mietfläche sind das je nach Vertrag 700 bis 800 m². Bei geteilten Plätzen und 70 Prozent Anwesenheit sinkt der Wert auf etwa 500 m² Nutzfläche.
Wie prüfe ich die Werte am eigenen Grundriss?
Gebraucht werden gezeichnete Räume mit Fläche und die Plätze darin. Aus beidem ergibt sich die Dichte je Raum, und Abweichungen von der ASR A1.2 fallen sofort auf. WerSitztWo? rechnet die Dichte je Raum und Stockwerk aus den gezeichneten Flächen.
Gilt die ASR A1.2 auch im Homeoffice?
Bei Telearbeitsplätzen im Sinne des § 2 Absatz 7 ArbStättV gelten die Anforderungen der Verordnung in eingeschränktem Umfang. Die Raumabmessungen der ASR A1.2 zählen dort nicht dazu. Bei mobiler Arbeit ohne fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz greift die ArbStättV nicht.
Quellen und Regelwerke
- BAuA, ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“, Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl 2022
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), gesetze-im-internet.de
- BAuA, ASR A1.8 „Verkehrswege“, Ausgabe März 2022, zuletzt geändert GMBl 2024, S. 412
- BAuA, ASR A3.4 „Beleuchtung“
- BAuA, ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
Dieser Text gibt den Stand vom September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweilige Gesetzes- und Regeltext sowie die Umstände des Einzelfalls.