Das Wichtigste in Kürze
- Ein Großraumbüro funktioniert oder scheitert an der Akustik. Sie ist planbar, aber nur als Konzept aus absorbierender Decke, Abschirmung und getrennten Zonen für Telefonate.
- Die aussagekräftige Kenngröße ist der Ablenkungsabstand rD nach DIN EN ISO 3382-3: die Entfernung, ab der ein Gespräch nicht mehr ablenkt. Ohne Maßnahmen liegt er bei etwa 10 bis 12 Metern, mit gutem Konzept unter 5 Metern.
- Die VDI 2569 (Ausgabe Oktober 2019) definiert dafür Raumakustikklassen; Klasse A verlangt die strengsten Werte. Die vollständige Klassentabelle steht in der Richtlinie.
- Die ASR A3.7 begrenzt den Beurteilungspegel bei Tätigkeiten mit hoher Konzentration oder hoher Sprachverständlichkeit auf 55 dB(A). Allgemeine Bürotätigkeiten wie Sachbearbeitung zählen zur Kategorie II mit höchstens 70 dB(A). Das ist Arbeitsschutzrecht. Ein Komfortwert ist es nicht.
- Beleuchtung nach ASR A3.4: In Büroräumen sind in der Regel 500 Lux am Arbeitsplatz einzuhalten, Verkehrswege und Nebenflächen brauchen deutlich weniger.
- Zoniert wird nach Lärm: Eingang, Küche und Drucker gehören an ein Ende, konzentrierte Einzelarbeit ans andere. Die Hierarchie spielt dabei keine Rolle.
- Rückzugsräume gehören von Anfang an zur geplanten Fläche dazu. Als Orientierung eine Telefon- oder Fokusbox je zehn bis fünfzehn Plätze in Häusern mit viel Telefonie.
- Die Evidenzlage zu offenen Flächen ist gemischt bis kritisch. Die bekannteste Studie fand nach dem Umbau auf offene Flächen einen deutlichen Rückgang persönlicher Interaktion.
Akustik: die drei Maßnahmen, die zusammen wirken
Wer bei einem Großraumprojekt nur eine Sache richtig machen kann, sollte die Akustik wählen. Sie ist die Ursache für den größten Teil der Beschwerden, sie lässt sich messen, und sie ist nachträglich am teuersten zu korrigieren.
Die Kenngrößen, die zählen
Die DIN EN ISO 3382-3 beschreibt, wie Großraumbüros akustisch gemessen werden. Vier Kenngrößen sind gebräuchlich. Für die Planung sind zwei davon am nützlichsten:
- Ablenkungsabstand rD
- Die Entfernung von einer sprechenden Person, ab der ein Gespräch die Konzentration nicht mehr nennenswert stört. Die praktisch aussagekräftigste Größe: Sie lässt sich in Metern im Grundriss einzeichnen und mit dem tatsächlichen Platzabstand vergleichen.
- Räumliche Abklingrate D2,S
- Um wie viele Dezibel der Sprachpegel bei jeder Verdopplung des Abstands abnimmt. Je höher, desto besser: Sie beschreibt, wie gut der Raum Schall „wegnimmt“.
- Vertraulichkeitsabstand rP
- Die Entfernung, ab der ein Gespräch nicht mehr verstanden wird. Relevant, wenn vertrauliche Inhalte besprochen werden. In offenen Flächen praktisch nie erreichbar.
- A-bewerteter Sprachpegel in 4 m Abstand
- Ergänzende Größe, die den Ausgangspegel beschreibt.
Die VDI 2569 in der Ausgabe Oktober 2019 ordnet diesen Kenngrößen Raumakustikklassen zu. Klasse A steht für die anspruchsvollsten Anforderungen, üblicherweise mit einem Ablenkungsabstand im Bereich von etwa fünf Metern. Die vollständige Klassentabelle mit allen Grenzwerten gehört in die Ausschreibung. Sie steht in der Richtlinie selbst und sollte dort nachgeschlagen werden, statt aus zweiter Hand zitiert zu werden.
Was akustisch hilft
- Absorbierende Decke über die volle Fläche. Die wirksamste Einzelmaßnahme. Entscheidend ist die Fläche, weniger die Qualität einzelner Elemente: Eine mittelgute Decke über 100 Prozent der Fläche schlägt eine hervorragende über 40 Prozent deutlich.
- Abschirmung zwischen Blickachsen ab 1,60 m Höhe. Niedrigere Elemente sehen nach Akustik aus und wirken akustisch kaum. Sie unterbrechen die direkte Schallausbreitung nicht.
- Getrennte Zonen für Telefonate. Ohne Alternative wird am Platz telefoniert, und dann ist jede andere Maßnahme wirkungslos. Das ist der Punkt, an dem die meisten Konzepte scheitern. Das Material ist dabei selten das Problem, meist fehlt schlicht die Ausweichfläche.
Schall nimmt den Weg des geringsten Widerstands. Wer die Decke absorbierend macht, aber keine Abschirmung setzt, verlagert die Ausbreitung auf den direkten Weg. Wer abschirmt, ohne die Decke zu behandeln, verlagert sie über die Decke. Die drei Maßnahmen sind kein Menü, aus dem man wählt.
Zonierung: nach Lärm gegliedert
Das zweite Ordnungsprinzip nach der Akustik ist die Gliederung der Fläche. Sie ist billiger als jede bauliche Maßnahme und wird trotzdem oft erst nachgezogen, wenn die Beschwerden da sind.
Vier Zonen genügen. Die Fokuszone liegt am ruhigen Ende der Fläche, idealerweise in einer Sackgasse ohne Durchgangsverkehr. Die Teamzone nimmt die Regelarbeitsplätze auf. Die Kommunikationszone mit Telefonboxen und Stehplätzen bildet den Puffer. Die Sozialzone mit Küche, Kopierer und Empfang liegt am Eingang. Dort ist Lärm gewollt.
Der häufigste Grundrissfehler ist die Küche in der Mitte der Fläche. Sie wirkt zentral und einladend und verwandelt die halbe Etage in einen Durchgang. Dabei stört weniger der Küchenlärm als die ständige Bewegung der Menschen, die daran vorbeigehen. Jede Bewegung im Sichtfeld ist eine Unterbrechung, auch eine wortlose. Die Verfahrensseite dazu steht unter Sitzordnung im Büro.
Beleuchtung, Raumklima, Belegungsdichte
Beleuchtung nach ASR A3.4
Für Büroarbeitsplätze sind in der Regel 500 Lux Beleuchtungsstärke einzuhalten. Verkehrswege und Nebenflächen kommen mit deutlich weniger aus. Wichtiger als der reine Zahlenwert sind in offenen Flächen zwei Punkte, die oft übersehen werden: die Blendungsbegrenzung, denn in großen Flächen liegen viele Leuchten im Blickfeld, und der Tageslichtbezug. Die ASR A3.4 verlangt, dass Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht erhalten; bei tiefen Großraumflächen liegen die inneren Plätze faktisch im Dauerkunstlicht, und das ist ein Punkt, der in die Gefährdungsbeurteilung gehört.
Raumklima
Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ regelt die Temperaturanforderungen. Praktisch relevanter ist in großen Flächen die Unmöglichkeit, es allen recht zu machen: Eine einheitlich geregelte Fläche mit vierzig Menschen erzeugt zuverlässig Konflikte über Temperatur und Zugluft. Wo die Lüftung in Zonen regelbar ist, lohnt sich der Aufpreis. Im Nachhinein ist er nicht mehr zu haben.
Belegungsdichte
Die Versuchung, eine große Fläche dichter zu belegen als kleine Räume, ist verständlich und falsch. Die Richtwerte der ASR A1.2 gehen für Großraumbüros von 12 bis 15 m² je Arbeitsplatz aus. Das ist mehr als die 8 bis 10 m² im Zellenbüro. Wer auf 8 m² verdichtet, spart genau die Flächen ein, die den Großraum erträglich machen: Abstände, Abschirmung, Rückzugsräume. Die Zahlen im Detail stehen unter Bürofläche pro Mitarbeiter.
Was die Forschung zu offenen Flächen zeigt
Die Evidenzlage ist für die Verfechter offener Flächen unbequem. Sie gehört trotzdem in jede Entscheidungsvorlage, weil sie im Zweifel sonst jemand anderes zitiert.
Die bekannteste Untersuchung stammt von Ethan Bernstein und Stephen Turban, 2018 in den Philosophical Transactions of the Royal Society B erschienen. Die Autoren beobachteten zwei Unternehmen vor und nach dem Umbau auf offene Flächen und fanden einen deutlichen Rückgang der persönlichen Interaktion bei gleichzeitigem Anstieg elektronischer Kommunikation, also das Gegenteil dessen, was mit der Öffnung beabsichtigt war.
Die Einschränkung gehört dazu: Die Studie beruht auf zwei Unternehmen, und beide hatten vorher eine geschlossene Struktur. Sie zeigt vor allem, dass die Erwartung „offen gleich mehr Austausch“ nicht von selbst eintritt. Einen grundsätzlichen Schaden durch offene Flächen belegt sie nicht. Wer sie als Argument nutzt, sollte die Einschränkung mitnennen, sonst fällt sie in der Diskussion jemand anderem auf.
Was sich aus der Gesamtschau der Literatur mit einiger Sicherheit sagen lässt: Offene Flächen ohne Akustikkonzept und ohne Rückzugsräume verschlechtern die Bedingungen für konzentrierte Arbeit messbar. Ob sie die Zusammenarbeit verbessern, hängt von der Ausführung ab und tritt nicht automatisch ein. Das ist eine vorsichtigere Aussage, als sie in Anbieterbroschüren üblich ist, aber sie lässt sich mit der Studienlage belegen.
Was vor dem ersten Strich feststehen muss
- Tätigkeitsprofil erheben. Anteil konzentrierter Einzelarbeit, Anteil vertraulicher Gespräche, Anteil spontaner Abstimmung, am besten über eine Woche geschätzt statt einmalig abgefragt.
- Akustikziel festlegen und in die Ausschreibung schreiben. Eine Raumakustikklasse nach VDI 2569 mit den zugehörigen Kenngrößen statt der vagen Formel „gute Akustik“.
- Rückzugsflächen von Anfang an als Teil der Fläche einplanen. Sonst fallen sie der ersten Sparrunde zum Opfer und mit ihnen das Konzept.
- Zonierung vor der Möblierung. Wer erst Tische stellt und dann zoniert, verschiebt Tische.
- Betriebsrat und Arbeitsschutz früh einbinden. Beide haben harte Anforderungen, die sich nachträglich teuer durchsetzen.
- Messung nach Bezug einplanen. Eine akustische Abnahme drei Monate nach Einzug zeigt, ob das Konzept wirkt. Sie schafft die Grundlage für Nachbesserung, solange Gewährleistung besteht.
Wie die fertige Fläche anschließend belegt und gepflegt wird, steht unter Belegungsplan fürs Büro; die Verfahrensfrage, wer am Ende wo sitzt, unter Sitzordnung im Büro.
Häufige Fragen
Wie viel Quadratmeter braucht ein Arbeitsplatz im Großraumbüro?
Die ASR A1.2 nennt als Richtwert 12 bis 15 m² je Arbeitsplatz. Das ist mehr als im Zellenbüro mit 8 bis 10 m², weil höhere Verkehrsflächenanteile, Abschirmung und Rückzugsräume hinzukommen. Wer auf 8 m² verdichtet, spart genau die Flächen ein, die den Großraum funktionsfähig machen.
Welcher Lärmpegel ist im Büro zulässig?
Die ASR A3.7 in der Ausgabe März 2021 teilt Tätigkeiten in drei Kategorien ein. Bei hoher Konzentration oder hoher Sprachverständlichkeit, etwa beim Entwickeln von Software oder beim Verfassen schwieriger Texte, darf der Beurteilungspegel 55 dB(A) nicht überschreiten. Für allgemeine Bürotätigkeiten wie Sachbearbeitung, Datenerfassung und Textverarbeitung liegt die Grenze bei 70 dB(A). Die Einhaltung ist in der Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen.
Was ist der Ablenkungsabstand?
Der Ablenkungsabstand r_D nach DIN EN ISO 3382-3 gibt an, ab welcher Entfernung von einer sprechenden Person ein Gespräch die Konzentration nicht mehr nennenswert stört. Ohne Akustikmaßnahmen liegt er bei etwa 10 bis 12 Metern, mit einem guten Konzept unter 5 Metern. Das ist der Unterschied zwischen vierzig und acht betroffenen Plätzen.
Wie viele Telefonboxen braucht ein Großraumbüro?
Als Orientierung eine Box je zehn bis fünfzehn Arbeitsplätze in Häusern mit viel Telefonie; wo überwiegend still gearbeitet wird, genügen deutlich weniger. Entscheidend ist weniger die genaue Zahl als die Erreichbarkeit: Eine Box, für die man eine halbe Etage laufen muss, wird nicht benutzt.
Machen offene Büros die Zusammenarbeit besser?
Nicht automatisch. Eine viel zitierte Untersuchung von Bernstein und Turban aus dem Jahr 2018 fand nach dem Umbau zweier Unternehmen auf offene Flächen sogar einen deutlichen Rückgang persönlicher Interaktion. Die Studie beruht auf zwei Fällen und ist nicht verallgemeinerbar. Sie zeigt aber, dass der erhoffte Effekt Planung braucht und sich nicht von selbst einstellt.
Wie halte ich die Zonierung nach dem Einzug fest?
In einem Sitzplan, der je Platz die Zone und den Status führt. Ohne diese Angaben verschwimmt die Zonierung innerhalb eines Jahres, weil jeder freie Platz irgendwann irgendwie vergeben wird. Die Nummern dafür liefert das Raum- und Platzschema.
Quellen und Regelwerke
- BAuA, ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“, Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl 2022
- BAuA, ASR A3.4 „Beleuchtung“
- BAuA, ASR A3.7 „Lärm“, Ausgabe März 2021
- VDI 2569:2019-10 „Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro“, Raumakustikklassen und Kenngrößen; Bezug über den VDI
- DIN EN ISO 3382-3, Messung raumakustischer Parameter in Großraumbüros
- Bernstein & Turban, Phil. Trans. R. Soc. B 373, 2018
Dieser Text gibt den Stand vom September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweilige Gesetzes- und Regeltext sowie die Umstände des Einzelfalls.