Büroplanung · Fläche

Großraumbüro planen: Akustik, Zonierung, Licht

Ein Großraum funktioniert oder scheitert an der Akustik. Sie ist planbar – aber nur als Konzept aus drei zusammenwirkenden Maßnahmen. Einzeln wirkt keine davon nennenswert.

Zwei Draufsichten nebeneinander. Links ohne Akustikkonzept: der Ablenkungsabstand beträgt etwa elf Meter, rund vierzig Plätze liegen im Störradius eines Gesprächs. Rechts mit Konzept: der Ablenkungsabstand sinkt auf fünf Meter, rund acht Plätze sind betroffen.
Abbildung 1: Dieselbe Fläche, dieselbe Belegung. Der Unterschied entsteht durch drei zusammenwirkende Maßnahmen – einzeln wirkt keine davon nennenswert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Großraumbüro funktioniert oder scheitert an der Akustik. Sie ist planbar, aber nur als Konzept aus absorbierender Decke, Abschirmung und getrennten Zonen für Telefonate.
  • Die aussagekräftige Kenngröße ist der Ablenkungsabstand rD nach DIN EN ISO 3382-3: die Entfernung, ab der ein Gespräch nicht mehr ablenkt. Ohne Maßnahmen liegt er bei etwa 10 bis 12 Metern, mit gutem Konzept unter 5 Metern.
  • Die VDI 2569 (Ausgabe Oktober 2019) definiert dafür Raumakustikklassen; Klasse A verlangt die strengsten Werte. Die vollständige Klassentabelle steht in der Richtlinie.
  • Die ASR A3.7 verlangt für überwiegend geistige Bürotätigkeiten einen Beurteilungspegel von höchstens 55 dB(A). Das ist Arbeitsschutzrecht, kein Komfortwert.
  • Beleuchtung nach ASR A3.4: In Büroräumen sind in der Regel 500 Lux am Arbeitsplatz einzuhalten, Verkehrswege und Nebenflächen brauchen deutlich weniger.
  • Zoniert wird nach Lärm, nicht nach Hierarchie: Eingang, Küche und Drucker gehören an ein Ende, konzentrierte Einzelarbeit ans andere.
  • Rückzugsräume sind kein Extra, sondern Bestandteil der Fläche. Als Orientierung eine Telefon- oder Fokusbox je zehn bis fünfzehn Plätze in Häusern mit viel Telefonie.
  • Die Evidenzlage zu offenen Flächen ist gemischt bis kritisch – die bekannteste Studie fand nach dem Umbau auf offene Flächen einen deutlichen Rückgang persönlicher Interaktion.
Kernthema

Akustik: die drei Maßnahmen, die zusammen wirken

Wer bei einem Großraumprojekt nur eine Sache richtig machen kann, sollte die Akustik wählen. Sie ist die Ursache für den größten Teil der Beschwerden, sie lässt sich messen, und sie ist nachträglich am teuersten zu korrigieren.

Die Kenngrößen, die zählen

Die DIN EN ISO 3382-3 beschreibt, wie Großraumbüros akustisch gemessen werden. Vier Kenngrößen sind gebräuchlich, zwei davon sind für die Planung wirklich nützlich:

Ablenkungsabstand rD
Die Entfernung von einer sprechenden Person, ab der ein Gespräch die Konzentration nicht mehr nennenswert stört. Die praktisch aussagekräftigste Größe – sie lässt sich in Metern im Grundriss einzeichnen und mit dem tatsächlichen Platzabstand vergleichen.
Räumliche Abklingrate D2,S
Um wie viele Dezibel der Sprachpegel bei jeder Verdopplung des Abstands abnimmt. Je höher, desto besser – sie beschreibt, wie gut der Raum Schall „wegnimmt“.
Vertraulichkeitsabstand rP
Die Entfernung, ab der ein Gespräch nicht mehr verstanden wird. Relevant, wenn vertrauliche Inhalte besprochen werden – in offenen Flächen praktisch nie erreichbar.
A-bewerteter Sprachpegel in 4 m Abstand
Ergänzende Größe, die den Ausgangspegel beschreibt.

Die VDI 2569 in der Ausgabe Oktober 2019 ordnet diesen Kenngrößen Raumakustikklassen zu. Klasse A steht für die anspruchsvollsten Anforderungen, üblicherweise mit einem Ablenkungsabstand im Bereich von etwa fünf Metern. Die vollständige Klassentabelle mit allen Grenzwerten gehört in die Ausschreibung – sie steht in der Richtlinie selbst und sollte dort nachgeschlagen werden, statt aus zweiter Hand zitiert zu werden.

Was tatsächlich hilft

  1. Absorbierende Decke über die volle Fläche. Die wirksamste Einzelmaßnahme. Entscheidend ist die Fläche, nicht die Qualität einzelner Elemente: Eine mittelgute Decke über 100 Prozent der Fläche schlägt eine hervorragende über 40 Prozent deutlich.
  2. Abschirmung zwischen Blickachsen ab 1,60 m Höhe. Niedrigere Elemente sehen nach Akustik aus und wirken akustisch kaum – sie unterbrechen die direkte Schallausbreitung nicht.
  3. Getrennte Zonen für Telefonate. Ohne Alternative wird am Platz telefoniert, und dann ist jede andere Maßnahme wirkungslos. Das ist der Punkt, an dem die meisten Konzepte scheitern – nicht am Material, sondern an einer fehlenden Ausweichfläche.
Warum Einzelmaßnahmen enttäuschen

Schall nimmt den Weg des geringsten Widerstands. Wer die Decke absorbierend macht, aber keine Abschirmung setzt, verlagert die Ausbreitung auf den direkten Weg. Wer abschirmt, ohne die Decke zu behandeln, verlagert sie über die Decke. Die drei Maßnahmen sind kein Menü, aus dem man wählt.

Grundriss

Zonierung: nach Lärm, nicht nach Rang

Das zweite Ordnungsprinzip nach der Akustik ist die Gliederung der Fläche. Sie ist billiger als jede bauliche Maßnahme und wird trotzdem oft erst nachgezogen, wenn die Beschwerden da sind.

Schematischer Etagengrundriss in vier Zonen von links nach rechts: Fokuszone, Teamzone, Kommunikationszone mit Telefonboxen, Sozialzone mit Küche und Kopierer am Eingang. Darunter eine Skala von leise nach laut.
Abbildung 2: Die Reihenfolge folgt den Laufwegen. Alles, was Verkehr erzeugt, gehört an ein Ende – sonst wird die Fokuszone zum Durchgangsflur.

Vier Zonen genügen. Die Fokuszone liegt am ruhigen Ende der Fläche, idealerweise in einer Sackgasse ohne Durchgangsverkehr. Die Teamzone trägt die Regelarbeitsplätze. Die Kommunikationszone mit Telefonboxen und Stehplätzen bildet den Puffer. Die Sozialzone mit Küche, Kopierer und Empfang liegt am Eingang – dort ist Lärm gewollt.

Der häufigste Grundrissfehler ist die Küche in der Mitte der Fläche. Sie wirkt zentral und einladend und verwandelt die halbe Etage in einen Durchgang. Nicht der Lärm aus der Küche stört dabei am meisten, sondern die Menschen, die daran vorbeigehen – jede Bewegung im Sichtfeld ist eine Unterbrechung, auch eine wortlose. Die Verfahrensseite dazu steht unter Sitzordnung im Büro.

Weitere Vorgaben

Beleuchtung, Raumklima, Belegungsdichte

Beleuchtung nach ASR A3.4

Für Büroarbeitsplätze sind in der Regel 500 Lux Beleuchtungsstärke einzuhalten. Verkehrswege und Nebenflächen kommen mit deutlich weniger aus. Wichtiger als der reine Zahlenwert sind in offenen Flächen zwei Punkte, die oft übersehen werden: die Blendungsbegrenzung – in großen Flächen liegen viele Leuchten im Blickfeld – und der Tageslichtbezug. Die ASR A3.4 verlangt, dass Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht erhalten; bei tiefen Großraumflächen liegen die inneren Plätze faktisch im Dauerkunstlicht, und das ist ein Punkt, der in die Gefährdungsbeurteilung gehört.

Raumklima

Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ regelt die Temperaturanforderungen. Praktisch relevanter ist in großen Flächen die Unmöglichkeit, es allen recht zu machen: Eine einheitlich geregelte Fläche mit vierzig Menschen erzeugt zuverlässig Konflikte über Temperatur und Zugluft. Wo die Lüftung in Zonen regelbar ist, lohnt sich der Aufpreis – im Nachhinein ist er nicht mehr zu haben.

Belegungsdichte

Die Versuchung, eine große Fläche dichter zu belegen als kleine Räume, ist verständlich und falsch. Die Richtwerte der ASR A1.2 gehen für Großraumbüros von 12 bis 15 m² je Arbeitsplatz aus – mehr als im Mehrpersonenbüro. Wer auf 8 m² verdichtet, spart genau die Flächen ein, die den Großraum erträglich machen: Abstände, Abschirmung, Rückzugsräume. Die Zahlen im Detail stehen unter Bürofläche pro Mitarbeiter.

Ehrlich gesagt

Was die Forschung zu offenen Flächen zeigt

Die Evidenzlage ist für die Verfechter offener Flächen unbequem, und sie gehört trotzdem in jede Entscheidungsvorlage – schon deshalb, weil sie im Zweifel jemand anderes zitiert.

Die bekannteste Untersuchung stammt von Ethan Bernstein und Stephen Turban, 2018 in den Philosophical Transactions of the Royal Society B erschienen. Die Autoren beobachteten zwei Unternehmen vor und nach dem Umbau auf offene Flächen und fanden einen deutlichen Rückgang der persönlichen Interaktion bei gleichzeitigem Anstieg elektronischer Kommunikation – also das Gegenteil dessen, was mit der Öffnung beabsichtigt war.

Die Einschränkung gehört dazu: Die Studie beruht auf zwei Unternehmen, und beide hatten vorher eine geschlossene Struktur. Sie belegt nicht, dass offene Flächen grundsätzlich schaden – sie belegt, dass die Erwartung „offen gleich mehr Austausch“ nicht selbstverständlich eintritt. Wer sie als Argument nutzt, sollte die Einschränkung mitnennen, sonst fällt sie in der Diskussion jemand anderem auf.

Was sich aus der Gesamtschau der Literatur mit einiger Sicherheit sagen lässt: Offene Flächen ohne Akustikkonzept und ohne Rückzugsräume verschlechtern die Bedingungen für konzentrierte Arbeit messbar. Ob sie die Zusammenarbeit verbessern, hängt von der Ausführung ab und tritt nicht automatisch ein. Das ist eine bescheidenere Aussage als die in Anbieterbroschüren – und sie hält.

Vorgehen

Was vor dem ersten Strich feststehen muss

  1. Tätigkeitsprofil erheben. Anteil konzentrierter Einzelarbeit, Anteil vertraulicher Gespräche, Anteil spontaner Abstimmung – über eine Woche geschätzt, nicht abgefragt.
  2. Akustikziel festlegen und in die Ausschreibung schreiben. Eine Raumakustikklasse nach VDI 2569 mit den zugehörigen Kenngrößen, nicht „gute Akustik“.
  3. Rückzugsflächen als Teil der Fläche einplanen, nicht als Rest. Sie fallen sonst der ersten Sparrunde zum Opfer und mit ihnen das Konzept.
  4. Zonierung vor der Möblierung. Wer erst Tische stellt und dann zoniert, verschiebt Tische.
  5. Betriebsrat und Arbeitsschutz früh einbinden. Beide haben harte Anforderungen, die sich nachträglich teuer durchsetzen.
  6. Messung nach Bezug einplanen. Eine akustische Abnahme drei Monate nach Einzug zeigt, ob das Konzept trägt – und schafft die Grundlage für Nachbesserung, solange Gewährleistung besteht.

Wie die fertige Fläche anschließend belegt und gepflegt wird, steht unter Belegungsplan fürs Büro; die Verfahrensfrage, wer am Ende wo sitzt, unter Sitzordnung im Büro.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel Quadratmeter braucht ein Arbeitsplatz im Großraumbüro?

Als Richtwert nach ASR A1.2 rund 12 bis 15 m² je Arbeitsplatz – mehr als im Mehrpersonenbüro, weil höhere Verkehrsflächenanteile, Abschirmung und Rückzugsräume hinzukommen. Wer auf 8 m² verdichtet, spart genau die Flächen ein, die den Großraum funktionsfähig machen.

Welcher Lärmpegel ist im Büro zulässig?

Die ASR A3.7 nennt für überwiegend geistige Bürotätigkeiten einen einzuhaltenden Beurteilungspegel von höchstens 55 dB(A); für einfache oder überwiegend mechanisierte Bürotätigkeiten liegt der Wert bei 70 dB(A). Die Einhaltung ist in der Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen.

Was ist der Ablenkungsabstand?

Der Ablenkungsabstand r_D nach DIN EN ISO 3382-3 gibt an, ab welcher Entfernung von einer sprechenden Person ein Gespräch die Konzentration nicht mehr nennenswert stört. Ohne Akustikmaßnahmen liegt er bei etwa 10 bis 12 Metern, mit einem guten Konzept unter 5 Metern – das ist der Unterschied zwischen vierzig und acht betroffenen Plätzen.

Wie viele Telefonboxen braucht ein Großraumbüro?

Als Orientierung eine Box je zehn bis fünfzehn Arbeitsplätze in Häusern mit viel Telefonie; wo überwiegend still gearbeitet wird, genügen deutlich weniger. Entscheidend ist weniger die genaue Zahl als die Erreichbarkeit: Eine Box, für die man eine halbe Etage laufen muss, wird nicht benutzt.

Machen offene Büros die Zusammenarbeit besser?

Nicht automatisch. Eine viel zitierte Untersuchung von Bernstein und Turban aus dem Jahr 2018 fand nach dem Umbau zweier Unternehmen auf offene Flächen sogar einen deutlichen Rückgang persönlicher Interaktion. Die Studie beruht auf zwei Fällen und ist nicht verallgemeinerbar – sie zeigt aber, dass der erhoffte Effekt Planung braucht und sich nicht von selbst einstellt.

Quellen und Regelwerke