Wie viel Fläche braucht ein Büro?
Die Frage wird meist als eine Zahl gestellt und ist in Wahrheit vier. Der Arbeitsschutz setzt Untergrenzen, die Büroform bestimmt den Zuschnitt, die Ausführung entscheidet, ob die Fläche funktioniert – und der Mietvertrag beschreibt sie nach einer ganz eigenen Systematik. Wer nur eine dieser vier beantwortet, bekommt eine Zahl, die im nächsten Gespräch auseinanderfällt.
Dazu kommt ein Umstand, der viel Verwirrung erzeugt: Es gibt keine gesetzliche Quadratmeterzahl je Person. Wer danach sucht, sucht etwas, das im deutschen Arbeitsstättenrecht nicht existiert. Verbindlich sind Raumhöhe, freie Bewegungsfläche und Verkehrswegbreiten – die bekannten 8 oder 10 m² sind Richtwerte, die daraus folgen.
Die fünf Seiten dieser Rubrik
Bürofläche pro Mitarbeiter: ASR A1.2
Was tatsächlich vorgeschrieben ist – Raumhöhe, freie Bewegungsfläche, Verkehrswege – und was nur Richtwert ist. Mit Richtwerttabelle je Büroform und drei durchgerechneten Beispielen für 20, 50 und 150 Arbeitsplätze.
Zu den Vorgaben → GRUNDSATZBüroformen im Vergleich
Zellen-, Gruppen-, Kombi-, Großraumbüro und zonierter Open Space nach Flächenbedarf, Kosten, Akustik und Eignung je Tätigkeit – einschließlich der Frage, wann Rückbau die richtige Antwort ist.
Zum Vergleich → AUSFÜHRUNGGroßraumbüro planen
Zonierung, Akustik nach VDI 2569 und DIN EN ISO 3382-3 mit den Kenngrößen, die zählen, Beleuchtung nach ASR A3.4 und Belegungsdichte. Dazu die Evidenzlage – auch der unbequeme Teil.
Zur Planung → VERTRAGFlächenkennzahlen: BGF, NUF, Mietfläche
Warum für dasselbe Büro drei Quadratmeterzahlen kursieren. DIN 277 gegen MF-GIF 2023 gestellt, mit Umrechnungsbeispiel und fünf Prüffragen an den Vermieter, die vor Unterschrift gehören.
Zu den Definitionen → QUERSCHNITTFlächenmanagement: Aufgaben, Daten, Kennzahlen
Was dazugehört, welches Datenmodell trägt, welche vier Kennzahlen berichtet werden – und ab wann der Schritt zu CAFM sinnvoll ist, samt Erklärung, was CAFM überhaupt bedeutet.
Zum Überblick →In welcher Reihenfolge das sinnvoll ist
Bei einer Standortsuche oder einem Umbau hat sich diese Reihenfolge bewährt: Zuerst die Zahl der benötigten Arbeitsplätze bestimmen – das ist keine Flächenfrage, sondern eine Frage der Anwesenheit, und sie wird unter Büroauslastung messen beantwortet.
Dann die Büroform entscheiden, weil sie den Flächenbedarf je Platz und den Zuschnitt bestimmt. Erst danach die Quadratmeterzahl rechnen – und zwar mit allen Posten, also einschließlich Besprechung, Nebenflächen und 20 bis 25 Prozent Verkehrsfläche.
Zuletzt die vertragliche Übersetzung: Die gerechnete Nutzfläche in eine Mietfläche umrechnen, bevor eine Suchanfrage rausgeht. Wer mit der Nutzflächenzahl sucht, bekommt systematisch zu kleine Objekte angeboten und merkt es erst bei der Besichtigung.
Was an diese Rubrik angrenzt
Die Zahl der Arbeitsplätze, für die geplant wird, kommt aus der Rubrik Belegung & Auslastung – dort steht, wie man sie seriös misst und welche Kennzahl eine Entscheidung tatsächlich trägt.
Wie die geplante Fläche anschließend belegt wird, behandelt Sitzplan & Sitzordnung. Bei einem Umzug in eine neue Fläche kommen Fristen, Kosten und Übergabe hinzu – zusammengefasst unter Büroumzug. Und wenn die Fläche kleiner werden soll, weil nicht mehr alle täglich da sind, gehört das Vorgehen dazu, das unter Arbeitsmodelle & Spielregeln steht.
Häufige Fragen
Wie viel m² braucht ein Büroarbeitsplatz?
Als Richtwert nach ASR A1.2 rund 8 bis 10 m² im Einzelbüro, 6 bis 8 m² je Platz im Mehrpersonenbüro und 12 bis 15 m² im Großraumbüro. Gesetzlich vorgeschrieben ist keine Quadratmeterzahl, sondern eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² und die Mindestraumhöhe je nach Grundfläche.
Warum steht im Mietvertrag eine andere Fläche als im Grundriss?
Weil beide verschiedene Systematiken verwenden. Der Grundriss folgt meist der DIN 277 und weist Nutzungsfläche aus; der Mietvertrag folgt der Richtlinie MF-GIF und enthält zusätzlich anteilige Gemeinschaftsflächen wie Flure, Sanitärbereiche und Foyer. Die Differenz beträgt typischerweise 10 bis 25 Prozent.
Spart ein Großraumbüro Miete?
Je Arbeitsplatz kaum. Der Flächenrichtwert liegt im Großraumbüro über dem des Mehrpersonenbüros, weil mehr Verkehrsfläche, Abschirmung und Rückzugsräume nötig sind. Gespart wird bei späteren Umbaukosten und im Betrieb – das ist ein realer Vorteil, aber ein anderer als der behauptete.
Regelwerke, auf die sich diese Rubrik stützt
- BAuA – ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“, Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl 2022
- gif e.V. – Flächendefinitionen und MF-GIF 2023
- BAuA – ASR A3.4 „Beleuchtung“