Wie viel Fläche braucht ein Büro?
Die Frage wird meist als eine Zahl gestellt und ist in Wahrheit vier. Der Arbeitsschutz setzt Untergrenzen, die Büroform bestimmt den Zuschnitt, die Ausführung entscheidet, ob die Fläche funktioniert. Der Mietvertrag beschreibt sie zusätzlich nach einer ganz eigenen Systematik. Wer nur eine dieser vier beantwortet, endet mit einer Zahl, die beim nächsten Nachfragen nicht mehr stimmt.
Dazu kommt ein Umstand, der viel Verwirrung erzeugt: Die Arbeitsstättenverordnung selbst nennt keine Quadratmeterzahl. Die Zahlen stehen in der ASR A1.2. Sie verlangt für einen Arbeitsraum mindestens 8 m² für den ersten und 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz. Dazu kommen Raumhöhe, freie Bewegungsfläche und Verkehrswegbreiten. Die bekannten 8 bis 10 m² je Platz sind Richtwerte aus derselben Regel.
Die fünf Seiten dieser Rubrik
Bürofläche pro Mitarbeiter: ASR A1.2
Verbindlich sind Mindestgrundfläche, Raumhöhe, freie Bewegungsfläche und Verkehrswege. Die Richtwerte stehen in einer Tabelle je Büroform, und drei Beispiele rechnen 20, 50 und 150 Arbeitsplätze durch.
Zu den Vorgaben → GRUNDSATZBüroformen im Vergleich
Der Vergleich stellt Zellen-, Gruppen-, Kombi- und Großraumbüro sowie den zonierten Open Space nach Flächenbedarf, Kosten, Akustik und Eignung je Tätigkeit nebeneinander. Er klärt auch, wann Rückbau die richtige Antwort ist.
Zum Vergleich → AUSFÜHRUNGGroßraumbüro planen
Die Seite behandelt Zonierung, Akustik nach VDI 2569 und DIN EN ISO 3382-3 mit den Kenngrößen, die zählen, Beleuchtung nach ASR A3.4 und Belegungsdichte. Dazu kommt die Evidenzlage einschließlich ihres unbequemen Teils.
Zur Planung → VERTRAGFlächenkennzahlen: BGF, NUF, Mietfläche
Für dasselbe Büro kursieren drei Quadratmeterzahlen. Die Seite stellt DIN 277 und MF-GIF 2023 gegenüber, rechnet ein Beispiel um und nennt fünf Prüffragen an den Vermieter, die vor die Unterschrift gehören.
Zu den Definitionen → QUERSCHNITTFlächenmanagement: Aufgaben, Daten, Kennzahlen
Flächenmanagement umfasst sechs Aufgaben, ein Datenmodell und vier Kennzahlen für den Bericht. Die Seite erklärt auch, was CAFM bedeutet und ab wann der Schritt dorthin sinnvoll ist.
Zum Überblick →In welcher Reihenfolge das sinnvoll ist
Bei einer Standortsuche oder einem Umbau hat sich diese Reihenfolge bewährt: Zuerst die Zahl der benötigten Arbeitsplätze bestimmen: Das ist eine Frage der Anwesenheit, um Fläche geht es an dieser Stelle noch nicht. Beantwortet wird sie unter Büroauslastung messen.
Dann die Büroform entscheiden, weil sie den Flächenbedarf je Platz und den Zuschnitt bestimmt. Erst danach die Quadratmeterzahl rechnen, und zwar mit allen Posten, also einschließlich Besprechung, Nebenflächen und 20 bis 25 Prozent Verkehrsfläche.
Zuletzt die vertragliche Übersetzung: Die gerechnete Nutzfläche in eine Mietfläche umrechnen, bevor eine Suchanfrage rausgeht. Wer mit der Nutzflächenzahl sucht, bekommt systematisch zu kleine Objekte angeboten und merkt es erst bei der Besichtigung.
Was an diese Rubrik angrenzt
Die Zahl der Arbeitsplätze, für die geplant wird, kommt aus der Rubrik Belegung & Auslastung. Dort steht, wie man sie seriös misst und auf welche Kennzahl sich eine Entscheidung stützen kann.
Wie die geplante Fläche anschließend belegt wird, behandelt Sitzplan & Sitzordnung. Bei einem Umzug in eine neue Fläche kommen Fristen, Kosten und Übergabe hinzu, zusammengefasst unter Büroumzug. Und wenn die Fläche kleiner werden soll, weil nicht mehr alle täglich da sind, gehört das Vorgehen dazu, das unter Arbeitsmodelle & Spielregeln steht.
Häufige Fragen
Wie viel m² braucht ein Büroarbeitsplatz?
Als Richtwert nennt die ASR A1.2 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz im Zellenbüro und 12 bis 15 m² im Großraumbüro. Verbindlich ist eine Mindestgrundfläche von 8 m² für den ersten und 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz im Raum. Dazu kommen eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² und die Mindestraumhöhe je nach Grundfläche.
Warum steht im Mietvertrag eine andere Fläche als im Grundriss?
Weil beide verschiedene Systematiken verwenden. Der Grundriss folgt meist der DIN 277 und weist Nutzungsfläche aus; der Mietvertrag folgt der Richtlinie MF-GIF und enthält zusätzlich anteilige Gemeinschaftsflächen wie Flure, Sanitärbereiche und Foyer. Die Differenz beträgt typischerweise 10 bis 25 Prozent.
Spart ein Großraumbüro Miete?
Je Arbeitsplatz spart es kaum Miete. Der Flächenrichtwert liegt im Großraumbüro über dem des Zellenbüros, weil mehr Verkehrsfläche, Abschirmung und Rückzugsräume nötig sind. Gespart wird bei späteren Umbaukosten und im Betrieb. Das ist ein realer Vorteil an einer anderen Stelle, als oft behauptet wird.
Regelwerke, auf die sich diese Rubrik stützt
- BAuA, ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“, Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl 2022
- gif e.V., Flächendefinitionen und MF-GIF 2023
- BAuA, ASR A3.4 „Beleuchtung“